Pauschalsteuersatz steigt

Steuer und Sozialbeiträge: Minijob wird teurer

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Berlin -

Die Bundesregierung plant eine Änderung bei Minijobs. Die Vorschläge der Rentenkommission finden dabei keine Berücksichtigung. Fest steht jedoch: Minijobs werden für Arbeitgebende teurer, denn der Pauschalsteuersatz soll von 2 auf 5 Prozent angehoben werden. 

Bei der Präsentation der Ergebnisse zeigte sich die Regierung einig. Obwohl es zunächst hieß, man werde die Vorschläge der Rentenkommission komplett umsetzen, gibt es nun unter anderem bei den Minijobs Abweichungen. „Bei den Minijobs haben wir jetzt entschieden, ein bisschen höhere Steuern zu machen. Damit ist aber aus meiner Sicht auch klar, dass die Minijobs weiter ganz besonders wichtig sind – für die CSU ohnehin. Denn wenn man Steuern auf etwas erhebt, dann schafft man es nicht einfach ab“, so CSU-Chef Markus Söder bei seinem Pressestatement.

Steuer

Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD will den Pauschalsteuersatz für Minijobs von 2 auf 5 Prozent anheben. Die Pauschalsteuer enthält neben der Lohnsteuer auch die Kirchensteuer, und zwar unabhängig davon, ob Minijobber:innen einer Religionsgemeinschaft angehören oder nicht. Arbeitgebende zahlen den Betrag an die Minijob-Zentrale. Die einheitliche Pauschsteuer kann nur für Minijobber:innen gewählt werden, für die auch ein Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung gezahlt wird.

Arbeitgebende haben die Möglichkeit, die Pauschalsteuer auf die Minijobber:innen abzuwälzen, was sich auf den Nettoverdienst der Arbeitnehmenden auswirkt.

GKV-Beiträge

Parallel soll mit dem GKV-Spargesetz der Arbeitgeberbeitrag für die Sozialversicherung bei Minijobs von 13 auf 17,5 Prozent erhöht werden.

Rente

Offen ist die Frage, wie Minijobs in Zukunft mit Blick auf die Rentenbeiträge ausgestaltet werden. Minijobber:innen sind bisher von Rentenbeiträgen befreit, können sich aber umentscheiden. Die von der Regierung eingesetzte Alterssicherungskommission hatte vorgeschlagen, auch auf Minijobs „ohne Opt-out-Möglichkeit“ Beiträge zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu erheben – mit Ausnahme von Schüler:innen. Die Frage müsse nun unter Federführung von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) geklärt werden. Die Entscheidungen will die Koalition „im Herbst gemeinsam treffen“.

Seit dem 1. Juli können Minijobber:innen freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen. Arbeitgebende müssen dies entsprechend berücksichtigen und umsetzen. Die Rentenversicherungsbeiträge für Minijobber:innen betragen 3,6 Prozent des Einkommens.

Streichung gestrichen

Die Rentenkommission hatte vorgeschlagen, den Minijob in seiner aktuellen Form abzuschaffen und den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus zu streichen. Die Beschäftigten sollten künftig in Renten-, Pflege- und Krankenkasse einzahlen – ausgenommen werden sollten Schüler:innen. Ziel war es, mehr Menschen in eine reguläre Beschäftigung zu bringen und Lücken in der Altersvorsorge zu schließen.

Laut Daten der Treuhand Hannover sind je Apotheke im Durchschnitt 2,3 Minijobber:innen beschäftigt. Dazu gehören beispielsweise Botenfahrer:innen und Reinigungskräfte. Zudem hat eine aposcope-Befragung gezeigt, dass etwa jede:r siebte PTA das Gehalt mit einem Minijob aufstockt.

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