Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Verbändefusion: Welcher Tarifvertrag gilt?

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Berlin -

Am Mittwoch wird in Sachsen über die Gründung des Mitteldeutschen Apothekerverbands (SAV) abgestimmt. Es ist der letzte Akt in der seit langem vorbereiteten Fusion, die Apothekerinnen und Apotheker in Sachsen-Anhalt und Thüringen haben bereits grünes Licht gegeben. Eine Frage, die sich in diesem Zusammenhang noch stellt, ist die nach der Tarifbindung.

Während sich die Verbände in Sachsen-Anhalt und Thüringen der Tarifgemeinschaft „Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA)„ angeschlossen haben, tritt der Sächsische Apothekerverband (SAV) als selbst als Tarifpartner auf. Daher ist Sachsen seit vielen Jahren ein eigenes Tarifgebiet, für das separat mit der Apothekengewerkschaft Adexa verhandelt wird.

Da rein formal die beiden anderen Verbände auf den SAV verschmolzen werden, gehen die vom ADA abgeschlossenen Tarifverträge nicht automatisch im Zuge der Verschmelzung durch Gesamtrechtsnachfolge auf den MAV über. Lediglich für die Angestellten selbst wird arbeitsvertraglich eine einjährige Fortgeltung vereinbart.

Ob der MAV sich dem ADA anschließt oder im Alleingang verhandelt, wird laut einer SAV-Sprecherin erst nach der Fusion entschieden.

Die Mitglieder sollen jedenfalls frei entscheiden können, ob sie überhaupt tarifgebunden nicht: Die Satzung sieht eine ordentliche Mitgliedschaft mit oder ohne Tarifbindung vor. Beim Übertritt wird zunächst eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung erworben, die dann umgewidmet werden kann.

Verantwortlich für alle Fragen rund um das Thema wird – analog zum SAV – eine sechsköpfige Tarifkommission sein. Sie soll die tarifpolitischen Interessen der Mitglieder mit Tarifbindung vertreten, Inhalte und Regelungen von Tarifvertragen vorbereiten und Tarifverhandlungen in eigener Verantwortung führen. Vier Mitglieder sollen aus dem Vorstand kommen, sofern diese selbst tarifgebunden sind. Beschlüsse trifft eine Mitgliederversammlung derjenigen Kolleginnen und Kollegen mit Tarifbindung.

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