Rund sieben Millionen Minijobs sind hierzulande bei der Minijob-Zentrale gemeldet. Etwa jede:r siebente PTA stockt laut einer aposcope-Befragung das Gehalt mit einem Minijob auf. Doch damit könnte bald Schluss sein, denn Minijobs soll es nach der Empfehlung der Rentenkommission künftig nur noch für Schüler:innen geben.
„Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen“, schreibt die Rentenkommission. Ausnahmen sollten nur noch für Schüler:innen gellten. In der Folge erübrige sich auch die gesonderte Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im sogenannten Übergangsbereich – den Midijobs.
Das Ziel: Mehr Menschen in eine reguläre Beschäftigung zu bringen und Lücken in der Altersvorsorge zu schließen, denn Minijobs sind von Rentenbeiträgen befreit.
Seit Jahresbeginn können mit einem Minijob bis zu 602 Euro im Monat zusätzlich verdient werden, ohne dass Steuern und Sozialabgaben anfallen, ab 2027 sollen es durch die zweite Stufe der Mindestlohnerhöhung sogar 633 Euro im Monat sein. Doch Minijobber:innen zahlen in der Regel nicht in die Rentenversicherung ein. Dadurch wird auch im Alter weniger ausgezahlt.
Bisher galt: Wer sich einmal für die Beitragsbefreiung im Minijob entschieden hatte, für den oder die gab es kein Zurück mehr. Ab Juli können Minijobber:innen jedoch freiwillig in die Rentenversicherung zurückkehren. Arbeitgebende müssen dies entsprechend berücksichtigen und umsetzen. Die Rentenversicherungsbeiträge für Minijobber:innen betragen 3,6 Prozent des Einkommens. Arbeitgeber zahlen stattdessen pauschale Abgaben und Steuern.
Midijobs gelten ebenfalls für geringfügig Beschäftigte. Monatlich können im Jahresdurchschnitt zwischen 603,01 Euro und 2000 Euro verdient werden. Angestellte haben zwar den vollen Schutz in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und zahlen nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge, bekommen aber für die Rente den vollen Verdienst berücksichtigt. Arbeitgeber werden beim Midijob stärker als üblich belastet.