Retaxationen im Griff

Weniger Retax: „Bin begeistert vom E-Rezept“

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Berlin -

Die Rezeptprüfung ist für Apotheken mit Blick auf Retaxationen immens wichtig. Mit der Einführung des E-Rezepts änderte sich die Kontrolle. Inhaber Hubertus Nehring erklärt seine Strategie, mit der er Fehler vermeidet und nur noch selten von den Krankenkassen Post mit Nachforderungen erhält.

Nehring ist Apotheker in dritter Generation und seit 1995 selbstständig. Der Inhaber der Apotheke am Markt in Winsen ist von seiner Vorgehensweise bei der Rezeptkontrolle überzeugt. „Wir haben relativ wenig Retaxationen“, sagt er. Doch nicht jede Verordnung werde kontrolliert. „Dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter sich jedes Rezept einzeln schaut, hat es bei uns nie gegeben, weil ich der Meinung bin, dass der Zeitaufwand in keinem Verhältnis zum Risiko steht.“

Personaleinsatz bei Verordnungen über 500 Euro

Stattdessen würden alle Papier- und E-Rezepte mit einem Wert von über 500 Euro grundsätzlich nach dem Vieraugenprinzip kontrolliert werden. Dazu werde eine Apothekerin oder ein Apotheker benötigt – und zwar vor der Abgabe des Arzneimittels. Allerdings werde jedes Rezept gescannt und beim Rechenzentrum über eine Software geprüft. „Rezepte, die hier auffallen, werden dann noch mal überarbeitet.“

In die Kontrolle und damit in die Retaxprävention investiert auch Nehring Personal: „Sowohl für die Papier- als auch für die E-Rezept-Prüfung ist bei mir eine Mitarbeiterin verantwortlich“, sagt er.

Professionelle Rezeptprüfung mit Software

Mit der Einführung der digitalen Verordnungen hat sich der Alltag in der Apotheke in vielen Abläufen verändert. „Ich bin begeistert von der Einführung der E-Rezepte“, so Nehring. „Es erleichtert die Arbeit ungemein. Fehler bei der Abgabe, insbesondere in Verbindung mit einem Automaten gehen gegen Null. Die Wahrscheinlichkeit, eine falsche Packung abzugeben, ist extrem gering, wenn sie richtig in den Automaten eingelegt wurde.“

Auch die Fehlerquote durch falsch eingelesene Gesundheitskarten und die damit verbundene Zuordnung von falschen Rabattartikeln gehe gegen Null. Die Kontrolle beginne mit der Rezeptprüfung durch die Warenwirtschaft. „Hier bekommen wir den Hinweis, welche Rezepte noch signiert werden müssen oder bei welchen Rezepten eine Abrechnung fraglich ist, die kann man sich dann noch mal in das System reinholen.“ Die Software zeige auch, wenn Chargenbezeichnungen fehlen – eine extrem wichtige Funktion.

Nachträgliche Prüfung

Die Rezepte würden dann automatisch zum Rechenzentrum geschickt. Auf dem Bildschirm könne geschaut werden, wo noch Handlungsbedarf bestehe. „Hier kann man gegebenenfalls nacharbeiten, indem wir dann in der Apotheken-Software noch mal in die Telematikinfrastruktur gehen und das entsprechende Rezept aufrufen.“ Dieses System führe tatsächlich dazu, dass die Apotheke im Bereich Arzneimittel so gut wie keine Retaxationen habe.

Anders sehe es im Bereich Hilfsmittel aus. Dort gebe es öfter wegen der vielen Genehmigungen, fehlenden Vertragsbeitritten oder fehlender Lieferberechtigung Regresse. „Aber auch das hält sich in Grenzen. Früher gab es relativ viele Retaxation aufgrund von Fristüberschreitung, weil man im hektischen Apothekenbetrieb nicht immer ein Auge auf das Ausstellungsdatum hatte. Beim E-Rezept kann das nicht mehr passieren.“

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