Phagro pocht auf Skonti-Klarheit APOTHEKE ADHOC, 14.01.2019 14:27 Uhr
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Konditionen-Sperre: Phagro-Chef Dr. Thomas Trümper will keine Rabatte und Skonti auf den Fixzuschlag von 70 Cent an die Apotheken geben. Foto: Christof Stache
Berlin - Keine Rabatte und Skonti auf den 70-Cent-Festzuschlag der Großhandelsspanne: Mit Blick auf die Anhörung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Gesundheitsausschuss des Bundestages fordert der Großhandelsverband Phagro noch einmal nachdrücklich eine rechtssichere Begrenzung von Rabatten und Skonti allein auf den prozentualen Zuschlag. „Bislang erreicht der vorliegende Gesetzentwurf nicht das Ziel einer unmissverständlichen Festschreibung des Festzuschlags“, kritisiert der Phagro-Vorsitzende Dr. Thomas Trümper.
Hintergrund: Mit dem TSVG soll klargestellt werden, dass der Festzuschlag von 70 Cent, den der Großhandel bei jedem Arzneimittel auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers aufschlagen muss, zwingend als Mindestvergütung beim pharmazeutischen Großhandel verbleibt, so wie dies auch beim Festzuschlag der Apothekenvergütung der Fall ist. Für Rabatte an Apotheken soll nur noch der Vergütungsanteil zur Verfügung stehen, der sich aus dem prozentualen Aufschlag von 3,15 Prozent ergebe.
Ziel der Sicherung des Festzuschlages ist es laut Phagro, dem vollversorgenden Großhandel eine ausreichende Vergütung zu gewähren. Denn nur dann könne er die vom Gesetzgeber vorgeschriebene angemessene und flächendeckende Belieferung der Apotheken mit allen benötigten Arzneimitteln auch sicherstellen. Diese Zielsetzung werde jedoch durch die vorliegende Gesetzesbegründung des TSVG konterkariert: Handelsübliche Skonti könnten danach zulasten des Festzuschlages gewährt werden.
„Damit bleibt die bisherige Rechtsunsicherheit bestehen, die sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 2017 ergibt“, so Trümper. In diesem Urteil hatte das Gericht konstatiert, dass der bisherige Wortlaut der AMPreisV das Ziel einer erforderlichen Mindestvergütung für den pharmazeutischen Großhandel nicht wiedergibt. „Weitere gerichtliche Verfahren zum Rahmen der Großhandelsspanne sind damit vorprogrammiert“, warnt Trümper.
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