Eigentlich sollte der Passus zum Großhandel nur eine minimalinvasive gesetzgeberische Klarstellung sein. Doch die Skontofrage wurde zum Politikum. Am Ende können sich die Apotheker bei Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bedanken, dass ihre Einkaufskonditionen nicht komplett rasiert wurden.
Der Name deutet bereits darauf hin, dass es eigentlich um etwas anderes geht: Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will damit das leidige Thema Wartezeiten in Arztpraxen angehen. Und er will die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben, mit einer elektronischen Patientenakte (ePA) ab spätestens 2021. Für die Apotheker indirekt noch von Interesse im Kernstück des TSVG ist der geplante Strukturfonds für Ärzte samt der Landarzt-Sicherstellung als Auftrag an die Kassenärztliche Vereinigung.
Der Apothekenmarkt selbst soll eigentlich erst jetzt im Herbst mit einem eigenen Gesetz neu geordnet werden, die Eckpunkte wird Spahn in der kommenden Woche beim Deutschen Apothekertag (DAT) in München vor- oder zur Diskussion stellen. Doch die Sache mit dem Großhandelshonorar wollte er schon vorab im TSVG regeln. Es geht eine Klarstellung zu Rabattgrenzen, die aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) notwendig ist.
Denn die Karlsruher Richter hatten im „Skonto-Prozess“ zwar den Willen des Gesetzgebers erkannt, dass die 70 Cent aus der Großhandelsvergütung nicht als Rabatt an die Apotheken weitergegeben werden sollen. Den Wortlaut des Gesetzes hatte der BGH aber als Kannvorschrift interpretiert und damit die komplette Marge für die Konditionenverhandlung freigegeben.
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