Initiative im Bundesrat

Lieferengpässe: Bätzing-Lichtenthäler plant Vorstoß

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Berlin -

In die anhaltende Diskussion über Maßnahmen gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln mischen sich jetzt auch die Bundesländer ein. Weil auf Bundesebene immer noch keine konkreten Schritte erkennbar verabredet sind, will die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) im Bundesrat eine Initiative starten. Das soll den Druck auf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erhöhen.

„Die anhaltenden Lieferengpässe bei der Patientenversorgung mit täglich benötigten Arzneimitteln sind aus meiner Sicht nicht akzeptabel“, so Bätzing-Lichtenthäler: „Das Fortbestehen oder gar die Ausweitung anhaltender Engpässe bei unentbehrlichen Arzneimitteln der Grundversorgung wie Bluthochdruckpräparaten oder bei einfachen Schmerzmitteln ist Patientinnen und Patienten in einem Industrieland nicht zu vermitteln.“

Die bislang von der Bundesregierung entwickelten Aktivitäten zur Bekämpfung von Lieferengpässen reichten „bei weitem nicht aus, um das Grundrecht einer ausreichenden und guten Versorgung mit Arzneimitteln für Patientinnen und Patienten zu gewährleisten“, hob Bätzing-Lichtenthäler hervor.

Die Vorschläge der Länder, die bereits bei der Gesundheitsministerkonferenz 2018 und nachfolgend beim Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sowie beim Gesetzgebungsverfahren zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) Prüfbitten an den Bund adressiert hätten, seien bislang gänzlich unberücksichtigt geblieben. Deshalb werde Rheinland-Pfalz im Januar 2020 eine Initiative in den Bundesrat einbringen, die den Bund in die Pflicht nehmen soll, endlich tätig zu werden.

Dabei sollen in einem ersten Schritt die Hintergründe von Lieferengpässen genau analysiert werden. „Es gibt unterschiedliche Gründe, die genannt werden. Wir müssen aber sicher wissen, woran es liegt, um zielgerichtet und wirksam Gegenmaßnahmen zu ergreifen“, so die Ministerin. Sie gehe davon aus, dass sich weitere Länder dieser Initiative anschließen werden.

Im Zusammenhang mit der Beratung des VOASG hatten die Länder bereits mit dem Thema Lieferengpässe befasst und Forderungen mit Bezug zu den Rabattverträgen an die Bundesregierung gerichtet: „Um Versorgungsengpässen bei Rabattarzneimitteln vorzubeugen ist es zwingend erforderlich, dass bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung sowohl der Vielfalt der Anbieter als auch der Gewährleistung einer unterbrechungsfreien und bedarfsgerechten Lieferfähigkeit Rechnung getragen wird.“

Es sei daher erforderlich zu regeln, dass europäische Produktionsstandorte bei der Vergabe gegebenenfalls zu berücksichtigen und verbindlich mehrere Rabattpartner unter Vertrag zu nehmen seien, um Liefer- und in der Folge mögliche Versorgungsengpässe weitestgehend zu vermeiden. Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit sollte es sich bei den europäischen Produktionsstandorten um Standorte innerhalb der EU oder des EWR handeln, die den Grundsätzen und Leitlinien der guten Herstellungspraxis des Rechts der EU für Arzneimittel unterliegen.

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