Antrag aus Brandenburg

GMK stimmt für bessere Vergütung von pDL

, Uhr
Berlin -

Bei der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Weimar beraten derzeit die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder über drängende Themen im Gesundheitssystem. Auch die Rolle der Apotheken steht dabei im Mittelpunkt. Zwar sind noch nicht alle Ergebnisse bekannt, doch ein erster Erfolg ist bereits da: Ein Antrag aus Brandenburg zur besseren Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) hat eine Mehrheit gefunden.

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder fordern damit das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass eine verlässliche Vergütung für erbrachte pDL sichergestellt ist – und zugleich deren Attraktivität weiter steigt.

„Apotheken sind ein wichtiger Pfeiler der Gesundheitsversorgung. Sie stellen nicht nur eine flächendeckende Versorgung mit Medikamenten sicher, sondern übernehmen auch zunehmend pharmazeutische Dienstleistungen“, erklärt die brandenburgische Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos). Dazu zählten zum Beispiel eine intensive pharmazeutische Betreuung von Krebspatientinnen und -patienten sowie wichtige Angebote im Bereich der Prävention.

Apotheken leisteten damit einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und entlasteten insbesondere ärztliche Praxen im ländlichen Raum. „Voraussetzung dafür ist eine angemessene und sichere Vergütung. Die insbesondere für die weitere Entwicklung der Apotheken notwendigen pharmazeutischen Dienstleistungen sind Stand heute jedoch unzureichend sicher finanziert“, so Müller.

Finanzierung auch zukünftig sichern

Die Finanzierung der pDL erfolgt derzeit über einen Fonds, der sich aus Zuschlägen auf die Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäß der Arzneimittelpreisverordnung speist. Auch wenn aktuell alle erbrachten Leistungen mit dem bestehenden System in der vereinbarten Höhe vergütet werden könnten, bestehe bei einer Ausweitung des Anspruchs auf größere Teile der Bevölkerung die Gefahr einer Unterfinanzierung.

Dies könne letztlich dazu führen, dass erbrachte Dienstleistungen durch Apotheken nicht oder nicht in vollem Umfang vergütet werden. Besonders problematisch sei dies, wenn für die Durchführung solcher Leistungen Investitionen in Geräte oder der Einsatz von Verbrauchsmaterialien erforderlich seien. Das wirtschaftliche Risiko einer unzureichenden oder ausbleibenden Vergütung trügen derzeit allein die Apotheken.

„Es bedarf daher dringend einer geänderten Struktur für die Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen. Wie dies eigentlich in allen Branchen allgemein üblich ist, müssen auch Apotheken davon ausgehen können dürfen, dass sie für eine erbrachte Dienstleistung auch in der vereinbarten Höhe entlohnt werden“, betont Müller.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema
Mehr aus Ressort
Künftig etwa 29.000 Unternehmen betroffen
NIS-2: Cyberschutz-Verpflichtung ab 2026
Besuch des Ministerpräsidenten
Rundgang mit Botschafterin: Woidke bei Takeda

APOTHEKE ADHOC Debatte