In großen Worten lobte eine Kasse nach der anderen die Zusage von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), mit Blick auf die Stabilisierung der Beiträge künftig eine „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“ zu fokussieren. Das war schließlich der große Wunsch der Kassenvertreter, den sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit und auf jedem Panel äußerten. Endlich ist das Ziel erreicht: Die Gehälter der Leistungserbringer sollen gedeckelt werden und sich an den grundsätzlichen Einnahmen im System orientieren. Nur wirklich blöd, wenn die Ministerin das nun auch bei den Gehältern der GKV-Vorstände und -Funktionäre fordert. Denn wenn es um die eigene Kohle geht, dann ist einnahmenorientierte Ausgabenpolitik plötzlich keine heilbringende Korrektur, sondern laut GKV-Spitzenverband ein Eingriff in die Rechte der Selbstverwaltung. Ein Kommentar von Lilith Teusch.
Wenn man an die Menschen denkt, die unter Inflation und hohen Lebenshaltungskosten leiden, dann kommt einem eine Gruppe wohl sicher nicht in den Sinn: die Chefs der Krankenkassen. Jedes Jahr im März, wenn die Vorstandsbezüge veröffentlicht werden, liest man von sechsstelligen Gehältern und massenhaften Extras zur Rente und Privatvorsorge, von denen der deutsche Durchschnittsbürger kaum zu träumen wagt.
Dass die Beitragszahlenden auch diese horrenden Chefgehälter finanzieren müssen, scheinen die Kassen entspannt auszublenden, während sie gleichzeitig die Mehrbelastung der Versicherten durch höhere Zuzahlungen oder den Wegfall der Familienversicherung als unzumutbare Belastung bezeichnen – um stärkere Einsparungen aus den Leistungserbringern zu quetschen.
Kein Wunder, dass weder Leistungserbringer noch Bürger ein Verständnis für Beitragserhöhungen haben, wenn die ohnehin schon üppigen Bezüge weiter steigen sollen – und das in einer Zeit, in der die Forderung der CDU nach einer Reduzierung der Krankenkassenzahl immer lauter wird. Warken hat im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz versucht, wenigstens gleiche Bedingungen zu schaffen, und will auch Erhöhungen in der Vorstandsvergütung der Krankenkassen an die Einnahmen koppeln. Innerhalb der Amtszeit sollen die Gehälter gar nicht steigen dürfen.
Dass die Vorstandsgehälter künftig nur noch im Rahmen der Grundlohnrate steigen dürfen, wird als unzumutbarer Reallohnverlust gegeißelt. „Die beabsichtigte Regelung stellt einen ungerechtfertigten sowie anlasslosen Eingriff in die Rechte der Verwaltungsräte der Krankenkassen dar und schränkt den Aufgabenbereich der sozialen Selbstverwaltung ein. Die vorgesehenen Änderungen beim Abschluss von Vorstandsdienstverträgen hätten einen Wettbewerbsnachteil bei der Auswahl des Vorstandspersonals zur Folge. Sie werden deshalb abgelehnt und sind zu streichen“, heißt es in der Stellungsnahme des GKV-Spitzenverbandes.
Die Leistungserbringer dagegen sollen sich nicht so anstellen, wenn ihnen Gehalt flöten geht: „Ich habe kein Verständnis, wenn bereits jetzt einzelne Lobbyverbände und Interessengruppen damit drohen, Patientinnen und Patienten schlechter zu versorgen, ihnen keine Termine mehr geben zu wollen oder sie anderweitig zu benachteiligen“, hatte GKV-Chef Oliver Blatt noch in der vergangenen Woche betont.
Auch das Argument, die Deckelung sei gar nicht Teil der Kommissionsvorschläge gewesen, wirkt scheinheilig. Denn auch andere Sparmaßnahmen waren nicht Teil des Berichts wie zum Beispiel der erhöhte Apothekenabschlag – dort fordert der Verband jedoch keineswegs eine Streichung, solange es die anderen trifft.
Der GKV-Spitzenverband zeigt hier ganz deutlich, worum es ihm eigentlich geht: Sparen ja, aber bitte nicht bei den eigenen Leuten. Dass ausgerechnet Vorstand Blatt andere Berufsverbände für deren Kritik als unsolidarisch darstellt, darüber kann man wohl nur noch müde lächeln.