Fünf Sofortmaßnahmen

FA: 4800 Euro mehr pro Monat je Apotheke

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Berlin -

Pünktlich zur Regierungsbildung will die Abda ein Zukunftskonzept für die Apotheke vorstellen, die Freie Apothekerschaft (FA) geht derweil mit einem 5-Punkte-Plan in die Offensive. Es geht um Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Arzneimittelversorgung.

Der Verein fordert die neue Bundesregierung auf, direkt zu Beginn der kommenden Legislaturperiode entscheidende Maßnahmen zur Stärkung der Apotheken und zur Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung umzusetzen.

„Die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken ist prekär. Steigende Betriebskosten, wachsende bürokratische Hürden und eine unzureichende Vergütung gefährden die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung. Ohne schnelle und entschlossene Maßnahmen werden immer mehr Apotheken schließen müssen“, warnt Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der FA. Hintergrund sei die jahrelange finanzielle Abkoppelung der Apotheken von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung infolge der fehlenden Anpassung des Fixhonorars an die Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung.

Die FA schlägt daher fünf Sofortmaßnahmen vor:

  • Eine finanzielle Soforthilfe von 1,20 Euro pro verschreibungspflichtiger Packung soll den Apotheken kurzfristig finanzielle Luft verschaffen, um einerseits Arbeitsplätze sichern und steigende Betriebskosten auffangen zu können – so lange, bis das Honorar im Rahmen einer „gerechten Apothekenreform“ angepasst sei. Bei 810 Millionen Packungen bleibe der Betrag unter der Grenze von einer Milliarde Euro, bis zu der die finanzielle Soforthilfe im Rahmen des Koalitionsvertrages als Verordnung umgesetzt werden kann. Im Durchschnitt ergibt sich ein Betrag von 4800 Euro je Apotheke und Monat.
  • Das Skonto auf rezeptpflichtige Arzneimittel soll explizit erlaubt werden und den Apotheken wirtschaftliche Spielräume zurückgeben, ohne den Steuerzahler zu belasten.
  • Nullretaxationen sollen umgehend gestoppt werden, sofern die Versorgung der Patienten ordnungsgemäß aufgrund vorliegender Verordnung erfolgt ist. Formfehler dürften maximal mit einer Honorarkürzung bestraft werden.
  • Die Bürokratie soll abgebaut werden, indem Genehmigungsverfahren etwa bei Hilfsmitteln und Dokumentationspflichten wie bei Tierarzneimitteln abgeschafft werden. Auch die Prüfung von Ausgangsstoffen mit Analysenzertifikat soll wegfallen. Die Servicepauschalen und die Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) sollen erhöht werden, um Apotheken handlungsfähig zu halten. Erleichterungen soll es beim Import von nichtverfügbaren Arzneimitteln geben, ebenso wie bei den Nachweispflichten für pDL, Heimversorgung und Impfungen.
  • Wie in einem Gutachten erklärt, soll ein Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel eingeführt werden, analog zu Tierarzneimitteln. Auch Cannabis soll exklusiv über Apotheken vertrieben werden.

„Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und das Apothekensterben zu stoppen“, so Hänel. „Wir appellieren an die – hoffentlich bald etablierte – neue Bundesregierung, die Probleme der Apotheken ernst zu nehmen, zügig zu handeln und unsere Vorschläge bereits in die Koalitionsgespräche aufzunehmen.“

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