Bundestag

AMG-Novelle: Kommt der Honorardeckel?

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Berlin -

Mit der ersten Lesung hat der Bundestag gestern die AMG-Novelle auf die parlamentarische Reise geschickt. Jetzt sind die Ausschüsse und der Bundesrat mit ihren Beratungen an der Reihe. Mit der AMG-Novelle soll unter anderem die Erweiterung des Berufsbildes der Apotheker beschlossen, Online-Rezepte wie von DrEd und das Teleshopping mit Arzneimitteln verboten werden. Die spannendste Frage aber ist, ob die Regierungskoalition darin bereits Ergebnisse des Pharmadialogs aufgreift und – wie von führenden Gesundheitspolitiker von Union und SPD vorgeschlagen – das Apothekenhonorar deckelt.

Geregelt werden könnte darin die mehrfach versprochene Anpassung der BtM- und Rezepturgebühren. Im Rahmen der AMG-Novelle könnte die Bundesregierung gegebenenfalls auch die Retax-Problematik aufgreifen. „Wir werden uns den Schiedsspruch ansehen und prüfen, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt“, hatte der CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich bereits vor Wochen angekündigt. Erst Mitte Mai steht der Ausgang des Retax-Schiedsverfahrens fest. Im aktuellen Papier der Gesundheitspolitiker heißt es hierzu: „Auch das Thema Retaxierung muss noch einmal aufgerufen werden.“

Da die AMG-Novelle bereits im August 2016 in Kraft treten soll, bleibt für entsprechende Ergänzungen nur wenig Zeit. Die Regierungsfraktionen von Union und SPD können dazu Änderungsanträge bis zur abschließenden zweiten und dritten Lesung im Bundestag einbringen. Anfang Juli kommt das Parlament zur letzten Sitzung vor der Sommerpause zusammen.

Wichtig für die Apotheker ist die erneute Änderung der Bundesapothekerordnung (BApO). Anfang März hatte Gröhe doch noch die Wünsche der Apotheker und des Bundesrates erhört und Tätigkeiten der Apotheker in Behörden sowie in Forschung und Lehre in die bereits kurz zuvor an EU-Vorgaben angepasste BApO aufgenommen.

Zum Berufsbild des Apothekers gehören demnach neben den typischen pharmazeutischen Tätigkeitsfeldern in Apotheke und Krankenhaus auch „Tätigkeiten im Arzneimittel-, Apotheken- und Medizinproduktewesen der öffentlichen Gesundheitsverwaltung in Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie in Körperschaften des öffentlichen Rechts und in Berufs- und Fachverbänden, sowie Tätigkeiten in Lehre und Forschung an Universitäten sowie in der Lehre an Lehranstalten und Berufsschulen in pharmazeutischen Fachgebieten.“ Der bisher zehn Punkte umfassende Tätigkeitskatalog wurde um diese zwei Punkte ergänzt.

Zudem verbietet die AMG-Novelle Online-Rezepte wie beispielsweise von DrEd. Apotheker dürfen danach Rx-Arzneimittel grundsätzlich nicht abgeben, wenn die Verordnung offenkundig nicht nach einem direkten Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt wurde. In der ApBetrO soll entsprechend ergänzt werden, dass ein Arzneimittel nicht abgegeben werden darf, wenn für den Apotheker erkennbar ist, dass es keinen persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patienten gab.

Die Neuregelung tritt in Kraft, sobald das Gesetz verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Mit der Neuregelung soll klargestellt werden, „dass eine Abgabe von Arzneimitteln grundsätzlich nur erfolgen darf, wenn die Verschreibung nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt wurde“, heißt es in der Begründung. Der Verschreibende müsse sich vom Zustand der Person überzeugt haben.

Im Heilmittelwerbegesetz (HWG) wird klargestellt, dass nicht nur die Werbung für das Teleshopping, sondern auch das Teleshopping selbst als besondere Ausprägung der Werbung verboten ist. Es wird zudem geregelt, dass das Teleshopping auch für Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte verboten ist.

Dies entspreche grundsätzlich bereits den Vorgaben in den einschlägigen Berufsordnungen. Das bisherige Verbot richtete sich nur gegen Werbung, Arzneimittel im Wege des Teleshopping zu beziehen und nicht gegen das Teleshopping selbst.

Mit den Anpassungen zu klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln sind die Regeln für die Genehmigung, Durchführung und Überwachung von klinischen Prüfungen nun europaweit verbindlich vorgegeben. Es werden insbesondere die nationalen Zuständigkeiten und Verfahren für die Genehmigung klinischer Prüfungen geregelt: Die Ethik-Kommissionen der Länder werden weiterhin maßgeblich an der Genehmigung klinischer Prüfungen beteiligt. Zudem gelten für Prüfungsteilnehmer in Deutschland besondere Schutzvorschriften, wie das Erfordernis der Aufklärung der Prüfungsteilnehmer durch einen Arzt.

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