Die Ambulantisierung medizinischer Leistungen sei zwar politisch gewollt – drohe jedoch an widersprüchlichen gesetzlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen zu scheitern, warnen drei Fachärzteverbände anlässlich des Deutschen Ärztetages.
Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA), der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) und der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) fordern gemeinsam verlässliche gesetzliche und ökonomische Grundlagen für eine sektorenübergreifende Versorgung.
„Wir sehen derzeit die Gefahr, dass gut gemeinte Reformansätze in der praktischen Umsetzung an strukturellen Hürden scheitern werden. Wenn komplexe Leistungen mit großen Rechtsunsicherheiten behaftet sind und zum Teil eklatant unterfinanziert sind, wird die gewünschte Verlagerung in den ambulanten Bereich nicht erfolgen“, sagt BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg.
„Ambulantisierung ist kein Selbstzweck, sondern muss sich an der Versorgungsrealität orientieren. Wenn Leistungen zunehmend ambulant erbracht werden sollen, müssen Vergütung, rechtliche Rahmenbedingungen und Systemlogik konsistent ausgestaltet sein“, betont auch BDA-Präsidentin Professor Dr. Grietje Beck.
Konkret fordern die Verbände, die Vergütungssystematik der sogenannten Hybrid-DRGs an die tatsächlichen Kostenstrukturen anzupassen. Diese wurden 2024 eingeführt, um die ambulante Durchführung von Operationen zu ermöglichen, die bisher oft stationär erfolgten. Gleichzeitig sei gesetzlich vorgesehen, ihre Vergütung schrittweise auf das Niveau rein ambulanter Leistungen abzusenken.
Die Leistungen im Rahmen des Hybrid-DRG-Katalogs würden auch kurzstationäre Behandlungen mit einer Verweildauer von bis zu zwei Tagen umfassen. Damit gingen sie laut den Verbänden über den klassischen ambulanten Versorgungsumfang hinaus. Eine Absenkung der Vergütung würde diese Versorgungsform daher wirtschaftlich nicht mehr abbilden und so die politisch gewollte Ambulantisierung ausbremsen.
„Die Hybrid-DRGs umfassen inzwischen ausdrücklich diese kurzstationären Fälle mit bis zu zwei Behandlungstagen. Gleichzeitig soll ihre Vergütung perspektivisch auf das Niveau rein ambulanter Leistungen abgesenkt werden? Das passt nicht zusammen“, kritisiert BDA-Vizepräsident Dr. Frank Vescia.
Die Verbände fordern zudem, ärztliche Tätigkeiten in gesetzlich vorgesehenen Kooperationsformen – etwa bei ambulanten Operationen oder in sektorenübergreifenden Versorgungsmodellen – eindeutig als selbstständige Tätigkeit anzuerkennen. Derzeit bestehe das Risiko, dass solche Kooperationen als Scheinselbstständigkeit eingestuft werden, was die Zusammenarbeit zwischen ambulantem und stationärem Bereich erheblich erschwere.
„Moderne Patientenversorgung funktioniert nur im Zusammenspiel der Sektoren. Wenn Kooperationen rechtlich unsicher bleiben, wird die Weiterentwicklung der Versorgung ausgebremst“, betont Christine Neumann-Grutzeck, Präsidentin des BDI.
Darüber hinaus fordern die Verbände, bei der Bewertung der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auch die Einsparpotenziale auf Seiten der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe systematisch zu berücksichtigen. Hintergrund seien demnach grundlegende Änderungen im Abrechnungssystem: Künftig sollen Rechnungen standardisiert und digital verarbeitet werden, viele Prüfprozesse können automatisiert erfolgen. Das reduziere den bisherigen manuellen Aufwand bei den Kostenträgern erheblich. In der politischen Diskussion werde bislang jedoch vor allem auf mögliche Mehrausgaben geschaut, während diese Entlastungen unberücksichtigt blieben.
„Wenn wir über die Kosten der GOÄ sprechen, müssen wir auch die Effizienzgewinne im System ehrlich einbeziehen. Weniger Bürokratie und automatisierte Prüfungen entlasten die Kostenträger spürbar – das darf in der Bewertung nicht ausgeblendet werden“, betont BDA-Präsidentin Professor Dr. Grietje Beck. Die Verbände fordern daher, diese Einsparungen transparent darzustellen und bei der Gesamtbewertung der Reform zu berücksichtigen, um Spielräume für eine sachgerechte Vergütung ärztlicher Leistungen zu schaffen.
Die Verbände hätten die zentralen Themen im Vorfeld des Deutschen Ärztetages intensiv mit den Delegierten ihrer Fachgebiete beraten. Nun seien zwei Anträge vom Deutschen Ärztetag beschlossen worden, ein weiterer zur vertieften Beratung an das Präsidium überwiesen.
Durch die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages sehen sich die Verbände in ihrer Einschätzung bestätigt, dass bei der Ambulantisierung dringend nachgesteuert werden müsse. Im Zentrum ihrer Forderungen stehen demnach die sachgerechte Vergütung ambulanter Leistungen sowie von Behandlungen, die Krankenhausaufenthalte vermeiden sollen, rechtliche Sicherheit für ärztliche Kooperationen sowie eine realistische Bewertung gesundheitspolitischer Reformen.
„Ambulantisierung kann nur gelingen, wenn Vergütung, Recht und Systembewertung aufeinander abgestimmt sind. Andernfalls droht eine Reform, die gut gemeint ist, in der Versorgungspraxis ins Leere zu laufen“, erklären die Präsidentinnen und Präsidenten von BDA, BDC und BDI gemeinsam.
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