Erstattungspreise

Kassen wollen nicht mit Reimporteuren verhandeln

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Berlin -

Seit 2011 müssen Krankenkassen für neue Medikamente mit Zusatznutzen einen Erstattungspreis mit den Pharmakonzernen vereinbaren. Dabei müssen sie aber nicht nur mit dem Originalhersteller verhandeln, sondern auch mit den Reimporteuren. Nach dem Willen der Kassen soll sich das nun ändern: Der GKV-Spitzenverband will im Sozialgesetzbuch verankern, dass nur dann Verhandlungen mit Reimporteuren geführt werden sollen, wenn das Original auf dem deutschen Markt nicht vertrieben wird.

Bislang muss der GKV-Spitzenverband mit „pharmazeutischen Unternehmen“ Erstattungspreise vereinbaren. Daraus ergebe sich für den Verband und die Arzneimittelimporteure ein „erheblicher administrativer Aufwand“, kritisieren die Kassen. Auf jedes Arzneimittel, für das ein Erstattungspreis ausgehandelt werden muss, entfallen laut GKV-Spitzenverband zwei Reimporte. Aus Sicht der Kassen müssen für Importarzneimittel keine Erstattungspreise ausgehandelt werden, da der Preis für das Original auch für die Importe maßgeblich sei: Werde ein Reimport zu einem höheren Preis vom Arzt verordnet oder vom Apotheker abgegeben, liege ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vor. Die Kassen würden einen solchen Verstoß bei der Abrechnung beanstanden.

Eine zusätzliche Bindungswirkung erzeuge die Regelung, nach der Apotheker ein Importarzneimittel abgeben müssen, wenn es 15 Euro oder 15 Prozent günstiger als das Original sei. Auch ohne eigenständige Vereinbarung seien Importarzneimittel daher an den Erstattungsbetrag des Bezugsarzneimittels gebunden.

Eine Vereinbarung mit Reimporteuren ist dem GKV-Spitzenverband zufolge nur dann erforderlich, wenn es das Original in Deutschland nicht gibt. Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn ein Hersteller sein Arzneimittel wieder vom Markt nehme. Dann müssten Reimporteure und GKV-Spitzenverband eigenständige Verhandlungen führen.

Zu solche einer Konstellation war es im vergangenen Jahr gekommen: Nachdem Trobalt (Retigabin) kein Zusatznutzen bescheinigt worden war und dem Antiepileptikum die Festbetragsgruppe drohte, hatte GlaxoSmithKline sein Produkt in Deutschland vom Markt genommen.

Daraufhin hatte Kohlpharma die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband aufgenommen. Weil keine Einigung über den Preis zustande kam, nahm auch Kohlpharma Trobalt schließlich auf vom Markt.

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