Nutzenbewertung

G-BA: Trobalt ohne Zusatznutzen

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht für das Antiepileptikum Trobalt (Retigabin) keinen Zusatznutzen. Der G-BA schließt sich damit der Meinung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) an. Da der Hersteller GlaxoSmithKline (GSK) nicht die geforderten Daten eingereicht hatte, konnten die Prüfer keinen zusätzlichen Nutzen zur Vergleichstherapie feststellen.

Das Antiepileptikum ist als Zusatztherapie für Patienten mit fokalen Krampfanfällen mit oder ohne sekundäre Generalisierung indiziert. Der G-BA hatte daher Lamotrigin beziehungsweise Topiramat als Vergleichstherapie festgelegt, sofern diese Wirkstoffe ebenfalls als Zusatztherapie eingesetzt wurden.

GSK findet die Entscheidung inakzeptabel. Eine Anfang März nachgereichte Studie sei aus formalen Gründen nicht in die Bewertung eingeflossen. Außerdem sei die gewählte Vergleichstherapie „sachlich nicht haltbar“, so GSK.

Die Jahrestherapiekosten liegen für Trobalt zwischen 1966 und 3215 Euro. Bei Topiramat fallen jährlich Kosten von 517 bis 913 Euro an. Bei der Behandlung mit Lamotrigin belaufen sich die Kosten im Jahr auf 107 bis 419 Euro.

 

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