Vor den anstehenden weiteren Sozialreformen verlangen die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten von der Bundesregierung, die Perspektive des Ostens stärker zu berücksichtigen. „Wer wissen will, wie Strukturwandel gelingt und woran er scheitert, findet die Antworten hier. Genau deshalb ist die Berücksichtigung der ostdeutschen Perspektive ein Gewinn für ganz Deutschland“, schreiben sie in einer gemeinsamen Erklärung. Konkret geht es ihnen um den Erhalt der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren und die Bezahlbarkeit der Pflege.
Damit die ostdeutsche Wirklichkeit ausreichend Raum bei der Erarbeitung bundesweiter Reformen finde, müssten die Länder frühzeitig einbezogen werden, fordern die Regierungschefs Mario Voigt aus Thüringen, Sven Schulze aus Sachsen-Anhalt und Michael Kretschmer aus Sachsen.
Die Bundesregierung soll die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren nicht – wie von der Rentenkommission empfohlen – abschaffen, wird darin gefordert. „Wer 45 Jahre eingezahlt hat, hat genug eingezahlt. Diesen Grundsatz geben wir nicht auf.“ Betriebsrenten seien in Ostdeutschland selten, viele Ostdeutsche hätten in den vergangenen Jahrzehnten auch nicht ausreichend private Vorsorge betreiben können, daher sei die gesetzliche Rente oft die einzige Säule der Alterssicherung. „Jede Veränderung im gesetzlichen System wirkt bei uns deshalb fast ungebremst“, so die Ministerpräsidenten.
Außerdem forderten sie die Bundesregierung auf, einen Weg zu finden, wie Pflege in Zukunft auch dort bezahlbar bleibt, wo die Alterseinkommen niedrig sind. Geplante Änderungen erhöhten jedoch den selbst zu zahlenden Eigenanteil. „Diesem Weg werden wir nicht zustimmen“, hieß es. Stattdessen müsse etwa eine Regelung gefunden werden, die die individuelle Leistungsfähigkeit berücksichtigt. „Entscheidend ist, dass die Belastung begrenzt und für die Betroffenen planbar wird“, so die Ministerpräsidenten.
„In unseren Ländern treffen hohe Pflegequoten auf niedrige Alterseinkommen.“ Selbst der bundesweit niedrigste Heimeigenanteil übersteige die durchschnittliche Altersrente in denOst-Ländern deutlich. „Das Problem ist nicht, dass unsere Heime zu teuer wären. Das Problem ist, dass die Einkommen im Alter zu niedrig sind.“
Man erwarte von der Bundesregierung eine Regelung für die pflegebedingten Eigenanteile in der stationären Pflege, die die individuelle Leistungsfähigkeit berücksichtige. „Über ihre Höhe ist im Gesetzgebungsverfahren zu entscheiden. Entscheidend ist, dass die Belastung begrenzt und für die Betroffenen planbar wird. Pflegebedürftigkeit im Alter darf nicht in die Sozialhilfe führen.“
Außerdem müssten versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanziert werden. „Das gilt für die Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger, für die Ausbildungskosten in der Pflege und für die medizinische Behandlungspflege.“ Schließlich dürfe es keine Verschiebung von Lasten auf Länder und Kommunen geben. Und die häusliche Pflege müsse gestärkt werden. „In ländlichen Regionen wird ein großer Teil der Pflege von Angehörigen geleistet. Sie brauchen verlässliche Entlastungsangebote, weniger Bürokratie und eine Beratung aus einer Hand.“
Lob kommt vom Verband der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB): „Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass die Ministerpräsidenten die finanzielle Belastung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen in den Mittelpunkt stellen und vor einer bloßen Verlagerung der Kosten auf Kommunen warnen“, so Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling. „Entscheidend ist jedoch, dass die Debatte nicht nur um Eigenanteile geführt wird, sondern auch um die wirtschaftliche Stabilität der Pflegeeinrichtungen. Gute Pflege bleibt nur bezahlbar, wenn gesetzlich verursachte Kosten vollständig und zeitnah refinanziert werden und Einrichtungen mehr unternehmerische Freiheit sowie deutlich weniger Bürokratie erhalten. Eine reine Streckung oder Kürzung von Zuschüssen löst die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung nicht. Notwendig ist eine echte Strukturreform mit einer verlässlichen Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln, verbindlichen Zahlungsfristen der Sozialhilfeträger und mehr Effizienz statt immer neuer Regulierung. Nur so lassen sich Pflegebedürftige entlasten, die Pflegeversicherung stabilisieren und gleichzeitig die Versorgung langfristig sichern.“
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