Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Mitte Mai beschlossen, die Richtlinie über die Pertussis-Schutzimpfungen zu ändern. Insbesondere für Frauen ändern sich die Empfehlungen. Hier hatte sich zuletzt das Impfschema geändert.
„In jeder Schwangerschaft und für alle Schwangeren“, dieser Satz wurde neu in die Richtlinie zur Keuchhusten-Impfung aufgenommen. Die Impfung soll unabhängig von einer vorher verabreichten Imfpdosis erfolgen, so hatte es die Ständige Impfomission (Stiko) empfohlen. Der G-BA hat die Empfehlung in die aktuelle Richtlinie über die Pertussis-Schutzimpfung aufgenommen. Unter dem Punkt „Indikationsimpfung“ wurde dafür die Passage „Frauen im gebärfähigen Alter“ gestrichen.
Um ihr neugeborenes Kind in den ersten Lebensmonaten vor einer Keuchhusten-Erkrankung zu schützen, sollen schwangere Frauen möglichst früh im dritten Trimenon gegen Pertussis geimpft werden. Der bisherige Hinweis zur Umsetzung („Erfolgte die Impfung nicht vor der Konzeption, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes geimpft werden. Impfung möglichst bis vier Wochen vor Geburt des Kindes“) wird folgendermaßen ersetzt: „Impfung zu Beginn des 3. Trimenons (ab der 28. Schwangerschaftswoche); bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt sollte die Impfung mit dafür zugelassenen Impfstoffen bereits im 2. Trimenon erfolgen. Ist in der Schwangerschaft keine Impfung erfolgt und liegt die letzte Impfung zehn oder mehr Jahre zurück, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden.“
Innerhalb der Indikationsimpfung wird auch auf die engen Kontaktpersonen des Neugeborenen eingegangen. Bisher sollten sich nur Eltern und Geschwister impfen lassen. Im Rahmen der Änderungen wurden auch „Freunde“ mit in die Liste aufgenommen. Somit sollten alle Personen, die sich häufiger und über einen längeren Zeitraum mit dem Baby beschäftigen, einen Impfschutz vorweisen können. Da aktuell kein Pertussis-Monoimpfstoff vorhanden ist, wird die Dreifachimpfung Tetanus-Diphterie-Pertussis empfohlen. Die Auffrischimpfung für Erwachsene kann stets im Rahmen der notwendigen Tetanus-Auffrischungen erfolgen.
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