Neue Allianzen in der Schmiede?

Shop Apotheke und die Heimversorgung

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Berlin -

Redcare will beim Einlösen von E-Rezepten ganz vorne dabei sein. Mit verschiedenen Marketingmaßnahmen sucht der niederländische Konzern die Nähe zum Endverbraucher. Doch lässt sich damit die halbe Umsatzmilliarde knacken, die der Betreiber von Shop Apotheke anvisiert? Oder zielt der Versender bereits auf andere Patientengruppen wie Heimbewohnende? Einfach dürfte dies nicht sein, denn es gibt regulatorische Beschränkungen, die umgangen werden müssten.

Redcare steht finanziell unter Druck. Denn der niederländische Versender fuhr in den ersten drei Monaten erneut einen Verlust ein, der mit knapp 12 Millionen Euro höher ausfiel als im Vorjahr. Mit großen Investitionen in Vertrieb und Marketing will der Konzern sein Rx-Geschäft möglichst schnell ausbauen. Beobachter gehen nicht davon aus, dass das selbstgesteckte Ziel von einer Verdopplung des Rx-Umsatzes in Deutschland auf mehr als 500 Millionen Euro einfach zu stemmen ist.

In der Branche werden Stimmen laut, dass Redcare deshalb die Partnerschaften von Pflegeheimen suchen soll. In diesem Zusammenhang wurde der 1973 gegründete Betreiber Alloheim genannt, der mit knapp 300 stationären Pflegeeinrichtungen und rund 28.000 Plätzen laut eigenen Angaben zu den größten Pflegeanbietern in Deutschland gehören will. Auch Blisterzentren sollen dem Vernehmen nach eingespannt werden.

Wie eine derartige Kooperation aussehen soll, ist unklar. Offiziell will sich der Konzern dazu nicht äußern und schweigt auf eine entsprechende Anfrage. Bei Alloheim gibt man sich ebenfalls zugeknöpft: „Aktuell besteht keine zentralseitige Kooperation zwischen der Alloheim-Gruppe und Shop Apotheke“, sagt eine Sprecherin. Die Medikamentenversorgung in den Einrichtungen sei dezentral organisiert. „Vor Ort arbeiten wir mit verschiedensten Anbietern zusammen, wie zum Beispiel lokale Apotheken oder auch Blisterzentren.“

Plattform für Heimversorgung

Möglich wäre, dass Shop Apotheke theoretisch sein Partnerprogramm ausbaut und die Belieferung über Vor-Ort-Apotheken abwickelt, die dann im Vertrag mit dem Heim als versorgende Apotheke auftreten. Bei diesen möglichen neuen Allianzen mit heimversorgenden stationären Apotheken könnten die Niederländer als Logistiker einspringen oder eine Plattform anbieten. Darüber könnten Branchenkennern zufolge die Bestellungen seitens der Heime, das Rezeptmanagement samt Rezept-Weiterleitung sowie die gesamte Kommunikation abgewickelt werden.

Mit MedCoach ist der Versender bereits im Geschäft für patientenindividuelles Blistern aktiv. Und auf der eigenen Website wird hervorgehoben, dass die Einführung des E-Rezepts „eine ideale Ergänzung zur patientenindividuellen Verblisterung“ biete. Mit den digitalen Verordnungen werde „der Medikationsprozess nicht nur digitalisiert, sondern auch deutlich effizienter gestaltet. Durch das E-Rezept können Ärztinnen und Ärzte Verordnungen direkt an Apotheken übermitteln, wodurch die Patientinnen und Patienten keinen Papierausdruck mehr mit sich führen müssen“, heißt es bei Shop Apotheke.

Apothekengesetz als Hürde

Unter heimversorgenden Apotheken gibt es jedoch kritische Stimmen. „Ich kann mir das nicht vorstellen, da das regulatorisch gar nicht möglich ist“, sagt ein Inhaber, der selbst mehrere Heime beliefert und Jahre im Geschäft ist. Denn um ein Heim beliefern zu könne, müsse zwangsläufig ein Vertrag zwischen der Einrichtung und der Apotheke geschlossen werden. „Dieser Vertrag muss dann vor Aufnahme der Belieferung der zuständigen Überwachungsbehörde zur Genehmigung eingereicht werden. Die Behörden genehmigen diese Verträge aber nur, wenn zwischen der Apotheke und dem Heim nicht mehr als 1 Stunde Fahrtzeit liegt.

Nach § 12a Apothekengesetz (ApoG) ist der Apotheker als Betriebserlaubnisinhaber verpflichtet, bei der Versorgung der Bewohnenden von Heimen mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten mit dem Heimträger einen behördlich zu genehmigenden Vertrag zu schließen. Ziel sei die weitere Verbesserung der Versorgung der Heimbewohner mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten. Auch die Abda verweist als Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Vertrages auf die räumliche Nähe der Apotheke zum Heim, um die Versorgung der Heimbewohner auch im Akutfall sicherstellen zu können.

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