Forderungen müssen angemeldet werden

Beragena: Apotheken als Insolvenzgläubiger

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Berlin -

Im Zusammenhang mit der Insolvenz des Reimporteurs Beragena sind die Apotheken zu Gläubigern geworden. Sie müssen ihre Ansprüche auf Rückerstattung des Herstellerrabatts anmelden.

Beragena befindet sich seit 18. August in einer vorläufigen Eigenverwaltung. „Insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie und damit einhergehende Beschaffungsschwierigkeiten von EU-Arzneimitteln haben dazu geführt, dass die Geschäftsführung beim zuständigen Amtsgericht Baden-Baden einen entsprechenden Antrag gestellt hat“, so Rechtsanwalt Christoph Enkler von der Kanzlei Brinkmann & Partner, der das Unternehmen in dieser Phase begleitet. Das Gericht sei dem Antrag gefolgt und habe mit Beschluss vom 18. August die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

Ziel des Verfahrens sei es, das mittelständische Familienunternehmen in zweiter Generation zu sanieren und zu erhalten. Der Geschäftsbetrieb werde unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters, Rechtsanwalt Tobias Wahl von Anchor Rechtsanwälte, unverändert fortgeführt. „Beragena ist weiterhin vollumfänglich handlungsfähig und in der gewohnten Qualität lieferfähig.“

Herstellerrabatte resultierend aus der Zeit bis zum 17. August dürften aber aus rechtlichen Gründen nicht ausgeglichen werden; diese Forderungen seien nach Eröffnung des Verfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden. Hier muss offenbar jede Apotheke einzeln aktiv werden, da die Rechenzentren nur in deren Auftrag tätig sind.

Herstellerrabatte resultierend aus der Zeit ab dem 18. August würden dagegen unverändert und wie bisher gewohnt bezahlt. „Dass ausstehende Herstellerrabatte teilweise in der jetzigen Situation nicht mehr ausgeglichen werden dürfen, bedauern wir sehr. Damit die Sanierung gelingen kann, hoffen wir dennoch weiterhin auf die Unterstützung unserer geschätzten Großhandelskunden und Apotheken“, so die Eigenverwaltung.

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