Neue Dienstleistung für Firmen

3G: Apothekerin schult Schnelltester

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Berlin -

Ungeimpfte Arbeitnehmer:innen müssen seit zwei Wochen ein negatives Testergebnis vorweisen, bevor sie ihre Schicht beginnen dürfen. Das führt mitunter zu langen Schlangen vor den noch vorhandenen Teststellen. Dr. Katharina Schmiedel will Firmen dabei helfen, die Warterei zu verkürzen. Die Inhaberin der Adler-Apotheke in Anklam schult Angestellte zu Corona-Schnelltestern.

Schmiedel kennt die hohe Nachfrage nach Schnelltests. Sie bietet den Service über ihre Apotheke an und ist dabei, ein weiteres Testzentrum mit Kolleg:innen zu eröffnen. Noch immer seien viele Menschen nicht geimpft, sagt sie. Gerade in den Morgenstunden komme es zu einer regelrechten Bedrängnis. „Die Leute müssen zur Arbeit.“ Ein Autohaus sei kürzlich mit Fragen zum Testen auf sie zugekommen.

Denn seit dem 24. November müssen Arbeitgeber nach dem neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG) prüfen, ob ihre Angestellten gegen Covid-19 geimpft, negativ getestet oder genesen sind. Wer geimpft oder genesen ist, kann dies einmalig bestätigen und muss den Nachweis nicht täglich vorzeigen. Anders die Nicht-Geimpften – für sie gilt eine Einlasskontrolle: Sie müssen täglich ein negatives Testergebnis vorlegen, damit sie zur Arbeit gehen dürfen.

Apothekerin entwickelte Konzept

Firmen können eigene Teststellen einrichten, um ihren Angestellten den Gang zu externen Anbietern abzunehmen. Gerade für mittelständische Unternehmen komme die Schulung in Frage, sagt Schmiedel. Das Autohaus schickte zwei Angestellte in die Adler-Apotheke, die sich zu Schnelltestern schulen wollten. Die Apothekerin entwickelte ein Konzept und bietet die Schulung künftig für zwei bis fünf Teilnehmer:innen an.

Die Einweisung erfolgt durch medizinisch qualifiziertes Personal, aktuell übernimmt die Apothekerin selbst, auch wenn mehrere ihrer Angestellten durch Ärzt:innen geschult seien. Schmiedel sucht akut Personal und wenn die offenen Stellen für Apotheker:innen oder PTA vergeben seien, könnten auch sie die Fortbildung übernehmen.

Einverständnis der Kammer

Die erste Veranstaltung führte Schmiedel nach den Öffnungszeiten der Apotheke durch. Sie nahm sich dafür eine Stunde Zeit. Zuvor informierte sie sich bei der Apothekerkammer, ob sie diese Einweisung überhaupt anbieten dürfe und erhielt eine Freigabe. „Wenn ich selbst die Befähigung habe, kann ich sie weitergeben“, sagte sie. Sie erklärte unter anderem die nötigen Hygienemaßnahmen wie Schutzkleidung und welche Anforderungen die Tests haben müssen.

Zudem verwies sie auf die Dokumentation. „Die Firmen haben ja nicht solche Pflichten wie wir, sondern müssen nur vermerken, dass der Nachweis täglich erfolgt ist.“ Zudem zeigte sie anhand von Fotos die Anatomie und den Ablauf des Schnelltests, etwa wie das Stäbchen einzuführen ist. „Es sollte mehr als zwei Zentimeter rein, möglich sind sogar 15 bis 20 Zentimeter.“ Während der Schulung müssen die Teilnehmer:innen selbst einen PoC-Antigen-Schnelltest durchführen, der kritisch von Schmiedel begutachtet wird.

Am Ende der Schulung erhalten sie ein Zertifikat. „Das können die Firmen dann abheften.“ Die Premiere sei ein Erfolg gewesen. Sicherlich könne man die Schulung auf noch etwas verkürzen. Die Teilnehmer:innen hätten viele Nachfragen gestellt. Pro Person verlangt die Apothekerin für die Schulung 50 Euro brutto. Die Kosten seien bewusst nicht zu hoch angesetzt, sagt sie. Die Ärzt:innen erhielten beispielsweise 70 Euro für die Schulung.

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