Geteiltes Praktikum gilt nicht

Prüfungsamt: Keine Sonderregelung für Quarantäne-PhiP

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Berlin -

In den Hof-Apotheken in Heidelberg und Schriesheim wurden bereits viele angehende Pharmazeuten ausgebildet. Inhaber Oliver Teichmann ist der Nachwuchs wichtig. Doch bei einem seiner jüngsten Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) gibt es Schwierigkeiten, weil das Prüfungsamt das aufgrund einer Corona-Quarantäne geteilte Praktikum nicht akzeptiert. Der Student ist frustriert und warnt vor einer hohen Dunkelziffer an infizierten Prüflingen.

Der geplante PhiP von Teichmann musste Quarantäne-bedingt seine Prüfungen verschieben – und wollte die geplante praktische Ausbildung deshalb aufteilen. Denn ein ebenfalls geplantes Praktikum in einer Klinik kann nicht nach hinten geschoben werden. Geplant war, zunächst nur fünf Monate in der Vor-Ort-Apotheke zu bleiben. Nach der Klinikzeit wollte er den fehlenden Monat nachholen.

Quarantäne ist kein „wichtiger Grund“

Die Behörden wollten ihm jedoch die Zeit zunächst nicht anrechnen, sagten ihm aber eine erneute Prüfung des Falls zu. Das Prüfungsamt in Düsseldorf stoppte die Pläne des angehenden Apothekers jetzt endgültig. Der zuständige Jurist teilte ihm mit: „Bei allem Verständnis für Ihre Frustration erkenne ich in Ihrer Situation keinen gleichgelagert wichtigen Grund.“ Diese wären etwa – analog zum Studium der Humanmedizin – „Schwangerschaft, Elternzeiten oder schwere Krankheit“.

Die relevante Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Apotheker im Rahmen der Bewältigung der Coronavirus-Sars-CoV-2-Pandemie oder ihrer Folgen sei zum 31.03.2022 außer Kraft getreten, teilte er ihm mit. Sie finde auch als Übergangslösung keine Anwendung, da der Student zu diesem Zeitpunkt die praktische Ausbildung noch nicht begonnen habe. Die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) sieht nach dem vierjährigen Pharmaziestudium und einer achtwöchigen Famulatur eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten vor, bevor die pharmazeutische Prüfung abgelegt werden kann.

Student kritisiert unflexibles Amt

Der Student warnt vor den Folgen der strengen Auslegung des Prüfungsamtes: „Die Dunkelziffer an infizierten Prüflingen die trotz Symptomen oder positivem Test zur Prüfung gehen, dürfte weiter steigen, wenn sich rumspricht wie viel man dank unflexiblen Prüfungsämtern verliert.“ Er selbst will jetzt abwägen, wie es für ihn weiter geht. Er steht zu Teichmann und würde gerne wie geplant in der Apotheke arbeiten, allerdings werde es sich angesichts der zu pendelnden Strecke auch nach Alternativen für das Praktikum umsehen.

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