Rezeptabrechnung

Maviret: Retax programmiert?

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Berlin -

Maviret (Glecaprevir/Pibrentasvir, Abbvie) hatte am 28. Juli im beschleunigten Verfahren die EU-Zulassung für die Behandlung der chronischen Hepatitis C unabhängig vom Genotyp als Therapie über acht Wochen erhalten. Somit steht das Arzneimittel dem Großteil der Hepatitis-C-Patienten zur Verfügung. Fraglich ist aktuell jedoch die Abrechnung zu Lasten der Krankenkassen, denn das neue Arzneimittel ist zwar auf dem Markt, aber noch nicht im Artikelstamm gelistet.

In den Apotheken werden die ersten Verordnungen über Maviret eingereicht. in der Software ist das Medikament jedoch nicht zu finden. Es wird erst zum 1. September in den ABDA-Artikelstamm eingefügt. Der Grund: Die Listung in die Lauer-Taxe konnte aufgrund der Einreichfristen der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) nicht zeitgleich mit der Markteinführung erfolgen. Mit dem Erhalt der Zulassung am 28. Juli war die Frist für die Listung zum 1. August abgelaufen.

Apotheken können Maviret bereits beim Großhandel bestellen. Mit dem Launch wurde dem HCV-Medikament die PZN 13445985 zugeordnet. Diese ist laut Abbvie auch auf der Verpackung abgedruckt. Zwar kann so unabhängig von der Aufnahme in den Artikelstamm bestellt werden, dennoch bleibt die Abrechnung fraglich. Der Herstellerrabatt kann vom Rechenzentrum nicht korrekt abgeführt und somit von den Krankenkassen nachgefordert werden. Abbvie versichert in diesem Fall den Herstellerrabatt zu erstatten.

Apothekerverbände raten von einer Abrechnung zu Lasten der GKV ab – Retaxationen sind nicht auszuschließen. Bei einem Preis von etwa 17.000 Euro ein nicht unerhebliches Problem. Um sicherzugehen, könnten Apotheken vor der Rezeptbelieferung bis zum 1. September bei der Krankenkasse eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme einholen. Denn auf der anderen Seite haben die Apotheker einen Kontrahierungszwang.

Apotheker sind nicht das erste Mal mit diesem Problem konfrontiert. Bei der Markteinführung von Harvoni (Ledipasvir/Sofosbuvir, Gilead) erfolgte die Aufnahme in die Lauer-Taxe ebenfalls verspätet. Harvoni hatte am 17. November 2014 die Zulassung erhalten und wurde zum 15. Dezember gelistet.

Gilead teilte mit, dass die Listung keine Voraussetzung für Verschreibung oder Erstattung sei. Die Apotheke erwerbe ihren Vergütungsanspruch gegen die Krankenkasse, wenn drei Voraussetzungen erfüllt seien: Das Arzneimittel müsse in Deutschland zugelassen sein, der Hersteller müsse die abrechnungsrelevanten Daten bereitstellen und es müsse ein Rezept vorliegen.

Der Hersteller erklärte weiter: „In der Regel ist in den Arzneimittellieferverträgen eine Abrechnungsmöglichkeit vor Erscheinen in der Lauer-Taxe vorgesehen.“ In diesem Fall seien unter anderem der Herstellerabgabepreis oder der Apothekeneinkaufspreis und der Name des Lieferanten manuell auf der Vorderseite des Rezeptes anzugeben. Da die Anforderungen aber je nach Vertrag variierten, sollten Apotheker die für sie geltenden Regelungen prüfen.

Maviret ist die Fixkombination von Glecaprevir 100 mg und Pibrentasvir 40 mg. Es werden einmal täglich drei Tabletten eingenommen. Eine Kombination mit Ribavirin ist nicht erforderlich. Maviret dient der pangenotypischen 8-Wochen-Therapie von therapienaiven Patienten ohne Zirrhose, die in Deutschland die größte Behandlungsgruppe darstellen.

Glecaprevir hemmt die HCV-NS3/ 4A-Protease und Pibrentasvir das HCV-NS5A-Protein. Beide Eiweiße sind wichtig für die virale Replikation. Die Kombination ist wirksam gegen alle HCV-Genotypen und kann auch bei Patienten mit schwerer Niereninsuffizienz auch in der Dialyse eingesetzt werden. Die häufigsten Nebenwirkungen sind unter anderem Müdigkeit und Kopfschmerzen.

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