Kölner Apothekenfall

Geringe Giftspuren in weiterem Tütchen

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Köln -

Im Fall der vergifteten Glukose aus einer Kölner Apotheke mit zwei Toten haben die Ermittler in einem Tütchen einer weiteren Patientin Spuren der toxischen Substanz festgestellt. Dabei handele es sich nur um sehr geringe Spuren, „die bei einer Einnahme offenbar nicht gesundheitsschädigend gewesen wären“, erklärte die Staatsanwaltschaft Köln heute.

Die Patientin hatte das Tütchen nach einem Aufruf der Behörden abgegeben. Der Inhalt war dann vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Köln untersucht worden. Weitere Personen hätten sich auf den Aufruf nicht gemeldet. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben weiter in alle Richtungen.

Auch Vorsatz und damit ein Morddelikt können nicht ausgeschlossen werden. Derzeit würden weiterhin Beweismittel ausgewertet und Zeugen vernommen. „Konkrete Hinweise darauf, dass in der betreffenden Apotheke gelagerte Glukose in anderen Apotheken verkauft worden wäre, liegen – jedenfalls derzeit – nicht vor“, heißt es von der Behörde.

Eine schwangere Frau und ihr notgeborener Säugling waren vor knapp zwei Wochen an Organversagen gestorben, nachdem die 28-Jährige eine Glukose-Mischung aus einer Kölner Apotheke zu sich genommen hatte. Um welche toxische Substanz es sich dabei genau handelt, wollten die Behörden aus ermittlungstaktischen Gründen bisher nicht nennen. Mehrere regionale Medien berichten von einem Narkosemittel, das zur lokalen Betäubung eingesetzt werde. Die Staatsanwaltschaft wollte dies weder bestätigen noch dementieren.

Unterdessen streiten das Gesundheitsamt, die Stadt Köln und die NRW-Landesregierung über den richtigen Kurs. Der Kölner Gesundheitsdezernent Prof. Dr. Harald Rau vertritt die Auffassung, dass die drei betroffenen Apotheken geöffnet bleiben könnten: „Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es ausreicht, dem Apotheker das Herstellen oder Abfüllen von Medikamenten zu untersagen.“ Das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen sah dies anders und ordnete am Donnerstag die sofortige Schließung der Heilig-Geist-Apotheke, der Contzen-Apotheke und der Apotheke am Bilderstöckchen an.

Da nach der Schließung der von Dr. Till Fuxius geführten Apotheken jedoch Versorgungsengpässe drohten, beliefern diese weiter Pflegeheime. Fuxius hat zudem eine Einstweilige Verfügung gegen die Stadt Köln beantragt, mit der Schließung seiner Apotheken rückgängig gemacht werden soll.

Fuxius bedauert den Vorfall sehr: „Das ist eine unvorstellbare persönliche Tragödie“. Auch der Apotheker weiß bisher nicht, wie der toxische Stoff in die Glukose gelangen konnte: „Ich bin fassungslos, ich kann es mir nicht erklären“. Er hoffe auf einen schnellen Erfolg der polizeilichen Ermittlungen: „Dabei bin ich Zeuge, nicht Beschuldigter“, betonte Fuxius. Die Schließung seiner drei Apotheken trifft den Pharmazeuten schwer. Denn laut Gesundheitsministerium muss Fuxius die finanziellen Verluste aus eigener Tasche tragen.

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