Neuer Vertragspartner

IKK classic kooperiert mit BVDA

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Berlin -

Die IKK classic informiert derzeit ihre Versicherten darüber, dass nicht mehr alle Apotheken ab dem 1. Juli Hilfsmittel über die Kasse abrechnen können. Hintergrund ist die Kündigung des Vertrags mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV). Die Kasse hat aber mit dem Splitterverein BVDA einen neuen Partner gefunden.

Die IKK classic schreibt aktuell ihre Versicherten direkt an, um darauf hinzuweisen, dass sie sich nach anderen Hilfsmittelversorgern umsehen müssen. Konkret heißt es: „Ab dem 1. Juli sind bestimmte Apotheken keine Vertragspartner der IKK classic für die Versorgung mit Hilfsmitteln mehr.“ Und weiter: „Auch Ihre Apotheke hat noch keinen neuen Vertrag geschlossen.“ Darauf folgen Tipps für die Suche eines neuen IKK-Vertragspartners.

Im gleichen Zug informiert die Kasse die Apotheken, dass Inhaber:innen einem Vertrag beitreten können, der mit dem Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA) geschlossen wurde. Der Splitterverein hatte schon in der Vergangenheit dadurch auf sich aufmerksam gemacht, dass er als Vertragspartner im Bereich der Hilfsmittelversorgung in die Bresche sprang, wenn die anderen Verbände zuvor die Konditionen abgelehnt hatten. Nach dem Tod von Geschäftsführerin Helga Frisch war es still um den Zusammenschluss geworden, der sich früher mit der Vergabe des Siegels „Medikament des Jahres“ über Wasser gehalten hatte.

Mittlerweile ist der BVDA nicht mehr in Frankfurt, sondern in Leipzig ansässig. Den Vorstand bilden die Apotheker Lutz Günther und Konrad Koch (Apotheke an der Wieseck, Reiskirchen) sowie Tonja von Seelen (Belu Service, Wiesbaden). Auch der Apothekenberater Joachim Ullrich ist an Bord.

Kasse verteidigt Vorgehen

Die IKK begründet das direkte Anschreiben an Patienten folgendermaßen: „Vor dem Hintergrund ihres gesetzlichen Auftrags ist die IKK classic primär ihren Versicherten verpflichtet. Diese Verpflichtung nimmt die IKK classic sehr ernst. Insbesondere im Falle von Veränderungen ist es daher wichtig, dass die IKK classic ihre Versicherten informiert und zu alternativen Versorgungswegen berät“, so eine Sprecherin.

Weiter heißt es: „Unabhängig von der Beratungspflicht gegenüber ihren Versicherten hat die IKK classic in 2023 lediglich zwei Anlagen des in Rede stehenden Hilfsmittelliefervertrages gekündigt. Im Rahmen dieser Kündigung hatte die IKK classic seinerzeit auch alle betroffenen Apotheken informiert.“ Aber: „Dieses Vorgehen ist seitens der Apothekerverbände stark kritisiert worden“, erklärt die Sprecherin.

In der Folge wurde vereinbart, dass vergleichbare Kommunikation ausschließlich über die vertretungsberechtigten Verbände erfolgen solle. „Aus diesem Grund ist die IKK classic nun ausschließlich mit den Landesverbänden und dem Bundesverband sowie den nicht verbandsgebundenen Apotheken in Kontakt getreten. Wir sind daher überrascht, dass genau dieses Vorgehen nun kritisch hinterfragt wird.“

Apotheken können beitreten

Die IKK classic kooperiere permanent mit Apotheken. „Der Abschluss eines umfänglichen Vertrags über apothekenübliche Hilfsmittel sowie die vielfältige Kommunikation zwischen der IKK classic und Apotheken mit dem Ergebnis eines Vertragsbeitritts sprechen hier eine deutliche Sprache“, betont die Sprecherin.

Die Annahme, dass man damit die Versicherten in den Versandhandel treibe, weist die IKK zurück: „An der Versorgung mit Hilfsmitteln – hierzu zählen auch die apothekenüblichen Hilfsmittel – sind eine Vielzahl unterschiedlicher Anbieter beteiligt. Hier gibt es regionale und überregionale Angebote beispielsweise von Sanitätshäusern, Homecare-Unternehmen, Versandapotheken und regionalen Apotheken. Unter den Vertragspartnern der Krankenkasse haben die Versicherten die freie Wahl ihres versorgenden Unternehmens, je nach individueller Präferenz“, so die Sprecherin.

Und weiter: „Die IKK classic war und ist zu jeder Zeit gesprächs- und verhandlungsbereit. Dies gilt selbstverständlich nicht nur für Apothekerverbände, sondern für alle Leistungserbringer im Bereich der Hilfsmittelversorgungen.“

Auch die neuen Einzelverträge halte man nicht für sperrig oder unrentabel für Apotheken: „Die Verträge sind immer Ergebnis von Verhandlungen und kommen so im Rahmen eines Interessenausgleichs der Verhandlungspartner zustande. Im Vergleich zu dem bis 30. Juni 2025 geltenden Vertrag enthalten die neuen Vertragskonstrukte eine Reihe von Vereinfachungen“, erklärt die Sprecherin.

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