In der Antonius Apotheke in Gronau hat eine ungewollte Vereinbarung für den Versand von Pflegehilfsmitteln für Verwirrung gesorgt. Eine fast 90-jährige Kundin habe offenbar unbewusst über das Telefon eine Sendung mit einem Anbieter aus Hamburg vereinbart. Das Apothekenteam konnte letztlich mit viel Mühe aufklären – und die Seniorin wieder in die Vor-Ort-Apotheke zurückholen. Eine Abwerbung weist die Hamburger Firma zurück.
Eine Patientin, die mit Pflegehilfsmittel beliefert werde, hatte zuletzt immer wieder Pakete mit Hilfsmitteln erhalten, sagt Alexander Jokiel. Die 89-jährige Frau habe zuletzt kaum Produkte benötigt und sich gewundert, warum sie immer wieder Pakete erhalt, sagt der Filialleiter. „Sie hat die Pakete immer abgelehnt und nicht angenommen.“
Da die Sendungen nicht aufhörten, wendete sich die Patientin an ihre Apotheke. Herausgekommen sei, dass sie bei einem Anruf Anfang des Jahres nach ihrer Versichertennummer gefragt worden sei. Der Anrufer habe offenbar im Anschluss die Belieferung bei der Krankenkasse beantragt. „Die Patientin wusste von nichts“, so der Apotheker.
Sein Team informierte sich bei der Kasse und bekam die Bestätigung, dass es einen Wechsel im Vertrag gegeben habe. Orthena aus Hamburg war eingetragen. „Ich finde das erschreckend, wenn ältere Menschen einfach so angerufen und später von Verträgen überrascht werden.“ Der Vertrag sei mittlerweile wieder gewechselt worden.
Bei Orthena weist man zurück, ziellos Menschen für Vertragsabschlüsse anzurufen: „Unsere telefonische Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich, wenn zuvor ein entsprechender Beratungswunsch geäußert wurde, beispielsweise durch das Ausfüllen eines Kontaktformulars – entweder direkt über unsere Website oder über ein Partnerunternehmen“, sagt Vertriebsleiter Sebastian Schmidt.
Generell bestehe kein klassisches Abonnement. „Die Versorgung erfolgt auf Grundlage einer Kostenübernahme-Erklärung der Kranken- beziehungsweise Pflegekasse. Zwar werden die Pflegehilfsmittel in einem regelmäßigen, in der Regel monatlichen Turnus versendet, jedoch handelt es sich nicht um ein vertraglich gebundenes Abonnement.“ Die Belieferung könne jederzeit beendet oder angepasst werden. „Zudem besteht die Möglichkeit, erhaltene Pakete zurückzusenden. Bei Nichtannahme entstehen den Kunden keine Kosten, da die Abrechnung direkt mit den Kranken- und Pflegekassen erfolgt.“
Wenn eine Patientin oder ein Patient Pflegehilfsmittel über eine Apotheke beziehe, erfolge dies in der Praxis häufig ohne festen monatlichen Versorgungsrhythmus. „Vor diesem Hintergrund ist der Begriff des ‚Abwerbens‘ aus unserer Sicht nicht zutreffend.“
Unabhängig davon stehe es jedem jederzeit frei, die Versorgung zu beenden oder die Abrechnung zu widerrufen, sagt er. „In einem solchen Fall übernehmen wir selbstverständlich die anfallenden Versandkosten für eine eventuelle Rücksendung. Die Patientin kann anschließend ohne Einschränkungen wieder die Versorgung über eine Apotheke ihrer Wahl in Anspruch nehmen.“
Es sei nachvollziehbar, dass einzelne Apotheken das Angebot von Orthena als Konkurrenz wahrnähmen. „Unser Selbstverständnis ist jedoch ein anderes: Wir sehen uns als ergänzenden Anbieter innerhalb des bestehenden Versorgungssystems.“
Die Verbraucherzentrale Hessen und verschiedene Krankenkassen warnten bereits vor dem Abschluss von Vereinbarungen bezüglich Pflegehilfsmitteln. Dabei wird pflegebedürftigen Personen am Telefon ein Abo für Hilfsmittel zum Verbrauch wie beispielsweise Handschuhe, Betteinlagen und Masken per Telefon vermittelt. Allerdings wird dies in den meisten Fällen gar nicht benötigt, da bereits eine Apotheke vor Ort oder ein anderer Dienstleister die Versorgung der Patientinnen und Patienten übernommen hat. Die Rechnung für die Belieferung geht an die Krankenkassen.