Gegen Hamsterkäufe: Höchstmengen und Rezeptpflicht Alexandra Negt, 21.03.2020 12:59 Uhr
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Nicht nur Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel werden in den Apotheken knapp. Auch Fieberthermometer und fiebersenkende Schmerzmittel werden so stark nachgefragt, dass einige Apotheken die Abgabe begrenzen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - Der Kundenandrang ist in den meisten Apotheken in den letzten Tagen stark gestiegen. Viele Kunden suchen Rat in der Offizin, andere möchten sich in größeren Mengen mit ihrer Dauermedikation bevorraten – und dann bleiben da noch die Menschen, die akut krank sind. Manche Artikel werden so stark nachgefragt, dass sie nicht mehr zu beschaffen sind oder reguliert abgegeben werden müssen, um Hamsterkäufe zu verhindern – darunter Fieberthermometer, Schmerzmittel und Desinfektionsmittel.
Eigentlich sollten Arzneimittel immer in kleinen Mengen abgegeben werden. Für die meisten Arzneimittel gibt es eine maximale Einnahmedauer. Bei Wirkstoffen wie Paracetamol ist die maximale Abgabemenge aufgrund von schweren Nebenwirkungen begrenzt. In der aktuellen Situation steigt die Nachfrage nach Präparaten aus der Hausapotheke, insbesondere Schmerzmittel werden in größeren Mengen vom Kunden gefordert. Es sei mit keinen Lieferengpässen durch Covid-19 zu rechnen, so die ABDA, doch die der Apothekenalltag zeigt eine andere Situation.
Kein Ibuprofen bei Covid-19
Die Sprachnachricht, in der eine Mutter über die Nachteile einer Ibuprofen-Einnahme bei bestehender Sars-CoV-2 Infektion und Verdacht auf eine Infektion berichtete, führte bundesweit zu großer Verunsicherung. Als die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in einer Mitteilung ebenfalls von der Einnahme abriet, waren viele Bürger, insbesondere Eltern, verunsichert. Die Folge: Paracetamol wurde immer häufiger nachgefragt.
Apotheker Gunnar Müller verzeichnet bei Schmerzmitteln seit längerer Zeit einen Anstieg der Abverkäufe: „Insbesondere Säfte sind häufig nur eingeschränkt lieferfähig. Ibuprofen und auch Paracetamol sind aktuell kaum zu beziehen.“ In seiner Detmolder Sonnenapotheke ärgerte man sich über die Aussage der WHO so sehr, dass der Apotheker die Regierung um eine schleunige Klarstellung gebeten hat. Er fordert: „Ich schlage vor, bis zur Klärung des Sachverhaltes Paracetamol in sämtlichen Handelsformen nur noch auf ärztliche Verschreibungen hin in den Apotheken vor Ort und auch im Rahmen des Versandhandels abgeben zu lassen.“
Mehr als nur Rabattverträge aussetzen
Müller fordert noch mehr von der Regierung, mit dem Ziel den reibungslosen Ablauf in den Apotheken zu gewährleisten. Ergänzend zum Vorschlag der Freien Apothekerschaft fordert er beispielsweise, dass auch Vertretungsärzte übliche Mengen anstatt ausschließlich Packungen der Größe N1 verschreiben dürfen. Das gleiche fordert er für ärztliche Notfalldienstpraxen. Auch Krankenhäuser sollen auf den Entlassrezepten vorerst alle Packungsgrößen verschreiben dürfen.
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