Ansprüche könnten verfallen

AvP-Pleite: Apotheker klagt gegen Verjährung

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Berlin -

Kurz vor dem Jahreswechsel musste Uwe-Bernd Rose sich noch einmal mit seinen Anwälten herumschlagen. Denn am Freitag vor Weihnachten hatte ihm der Insolvenzverwalter von AvP mitgeilt, dass seine Ansprüche zu verfallen drohen. Nun musste der Inhaber der Burg-Apotheke im hessischen Königstein noch schnell eine Klage einreichen.

Rose hatte am 10. September 2020 noch Rezepte an AvP geschickt – und zwar keine Verordnungsblätter aus dem August, sondern aus dem aktuellen Monat. „Wir hatten ein komplett anderes System als viele Kolleginnen und Kollegen und haben AvP routinemäßig laufend Rezepte eingereicht.“

Die Rezepte wurden damals abgeholt, dann passierte eine lange Zeit gar nichts. Die Kartons standen laut Rose verschlossen herum, eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe wurde vom Landgericht Düsseldorf abgelehnt. „Ich habe auf diese Rezepte, die ich nie abrechnen konnte, auch noch Retaxationen bezahlt“, ärgert sich der Apotheker. Und beim Finanzamt habe man selbst einen Erlass der Umsatzsteuer abgelehnt, obwohl nie Umsätze zustande gekommen seien.

Während andere Apotheken ihre Rezepte einbehalten und dann ab Oktober über ein neues Rechenzentrum abgerechnet hätten, seien seine Belege zu unrecht abgeholt und eingereicht worden, so Rose. Deswegen ist er auch dem Vergleich nicht beigetreten, sondern hat geklagt. Doch derzeit hängt der Fall beim Oberlandesgericht NRW, ohne dass eine Verhandlung terminiert sei. Es geht um vier Millionen Euro.

Weil nun auch noch seine Ansprüche zu verjähren drohten, hatten seine Anwälte den Insolvenzverwalter im Sommer aufgefordert, eine Verzichtserklärung abzugeben. Auf eine Antwort habe man vergebens gewartet, bis am Freitag vor Weihnachten der Hinweis gekommen sei, dass man diese nicht abgeben werde. Nun musste Rose bis Jahresende auch noch klagen, seine Anwälte setzen auf eine Stufenklage auf Aufkunftsersuchen.

Rose empfindet es nicht nur als Unverschämtheit, diese gut begründete Erklärung nicht abzugeben. Vielmehr nehme der Insolvenzverwalter einfach in Kauf, dass der ohnehin schmale Topf an Insolvenzmasse nun noch weiter für Prozesskosten aufgezehrt werde. „Das ist ein Bärendienst für alle Betroffenen.“

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