Apotheker: Abfrage vor Abgabe | APOTHEKE ADHOC
Knappschaft-Retax

Apotheker: Abfrage vor Abgabe

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Berlin -

Die saarländischen Apotheker nehmen die Knappschaft bezüglich der geforderten Prüfpflicht der Gebührenbefreiung beim Wort: Die Apotheken sollen sich den Zuzahlungsstatus jedes Versicherten vor der Abgabe per Fax bestätigen zu lassen. Geschieht dies nicht „zeitnah“, soll der Kunde den Betrag in der Apotheke zahlen und sich später von der Kasse erstatten lassen.

Die Knappschaft hatte zuletzt Verordnungen beanstandet, bei denen die Gebührenbefreiung elektronisch gesetzt wurde, die Versicherten aber nicht befreit waren. „Das Vorgehen der Knappschaft muss als schikanös eingestuft werden“, sagte die Vorsitzende des Saarländischen Apothekervereins, Claudia Berger.

Es sei nicht die Aufgabe der Apotheken, die Verwaltung der Krankenkassen zu erledigen. Die Knappschaft ist demnach bundesweit die einzige Kasse, die trotz Befreiungskreuz retaxiert.

Die Apotheken sollen sich aus Protest nun den Befreiungsausweis per Fax bestätigen lassen. Geschieht dies nicht innerhalb der vom Patient tolerierten Wartezeit, sollen die Apotheken die Zuzahlung einfordern.

Die Ausweise seien jedoch keine Garantie, da sie gefälscht oder nicht mehr gültig sein könnten, so der Verein. Schließlich sei theoretisch denkbar, dass eine Befreiung aberkannt worden sei. Die Apotheke dürfe nicht das Inkassorisiko tragen, da sie dies nicht erkennen könne.

Vor einer Woche hatte der Apothekerverein bereits zu Protestfaxen- und anrufen aufgerufen, um sich gegen die Vorgehensweise der Knappschaft zu wehren. Die Apotheken hätten der Kasse zufolge auch bei maschineller Kennzeichnung des entsprechenden Felds die Befreiung prüfen müssen, obwohl der Liefervertrag dies nicht generell vorsieht. Dies sei ein ungerechtfertigter, bürokratischer Mehraufwand, so der Verein.

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