AMK stellt Äquivalenzdosen bereit Alexandra Negt, 28.04.2020 14:10 Uhr
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Ist ein Arzneimittel aktuell nicht verfügbar, dürfen Apotheker von der Aut-simile-Substitution auch beim Wirkstoff Gebrauch machen. Die AMK hat Vergleichstabellen für fünf Wirkstoffgruppen veröffentlicht. Foto: Falken-Apotheke
Berlin - Seit knapp einer Woche ist die „Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ in Kraft und erleichtert Apotheken die Arzneimittelabgabe. Für die Apotheke hält die Verordnung vorübergehende Lockerungen bereit, so können Apotheker beispielsweise bei Nichtverfügbarkeit eines verordneten Arzneimittels von der Packungsgröße, der Packungsanzahl oder der Wirkstärke abweichen. Um die Arzt-Patienten-Kontakte weitestgehend einzuschränken, darf der Apotheker nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt sogar ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abgeben. Die sogenannte Aut-simile-Substitution erfordert Kenntnisse über Äquivalenzdosen – hierfür stellt die Arzneimittelkommission (AMK) Übersichtstabellen bereit.
Ein Hauptziel der „Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ ist die Sicherstellung einer optimalen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Hierzu gehört auch die Reduktion der Arzt-Patienten-Kontakte während der Corona-Pandemie. Entsprechend wurden den Apotheken einige Lockerungen bei der Belieferung von Rezepten eingeräumt. Im Falle der Nichtverfügbarkeit kann von der Packungsgröße, der Packungsanzahl oder der Wirkstärke abgewichen werden. Ist ein Wirkstoff in keiner Dosierung oder Packungsgröße lieferbar, so kann der Apotheker nach Rücksprache mit dem Verordner auch einen ähnlichen Wirkstoff abgeben.
Äquivalenzdosen als Anhaltspunkt
Bei der Umstellung eines Patienten auf einen alternativen Wirkstoff ist es wichtig, die entsprechenden Äquivalenzdosen zu kennen. Für einige Wirkstoffe exsistieren ausreichend valide Daten, sodass die AMK Tabellen zur Umrechnung veröffentlicht hat. Die AMK betont, dass diese Tabellen nur Anhaltspunkte für eine mögliche alternative Dosierung darstellen. Im Einzelfall müssen neben der Indikation auch Wechselwirkungen, die Pharmakokinetik, Kontraindikationen sowie patientenindividuelle Faktoren berücksichtigt werden. Hierfür sollen Apotheken die jeweiligen Fachinformationen heranziehen.
Fünf Tabellen veröffentlicht
Die AMK stellt Äquivalenzdosentabellen für folgende fünf Wirkstoffgruppen zu Verfügung:
- ACE-Hemmer
- Angiotensin-II-Rezeptorblocker (Sartane)
- Inhalative Corticosteroide
- Protonenpumpeninhibitoren (PPI)
- Triptane
Neben der jeweiligen Äquivalenzdosis des Arzneistoffes enthalten die Tabellen auch Angaben zu den empfohlenen Initial- und Erhaltungsdosen in der jeweiligen Indikation. So beträgt die normalerweise empfohlene Initialdosis zur Behandlung der Hypertonie bei Lisinopril beispielsweise einmal täglich 10 Milligramm, der Wirkstoff Captopril wird anfänglich auf zwei Dosen verteilt. Am bekanntesten ist wohl die Vergleichstabelle für die Angiotensin-II-Rezeptorblocker (Sartane), diese hatte die AMK bereits als Konsequenz auf den Valsartan-Skandal zu Verfügung gestellt.
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