Chef kann Prämie für Impfung zahlen Tobias Lau, 14.01.2021 10:06 Uhr
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Zuckerbrot, aber keine Peitsche: Arbeitsrechtlerin Inka Müller-Seubert erklärt, was Apothekeninhaber tun können, um ihre Mitarbeiter zur Covid-19-Impfung zu bewegen. Foto: CMS
Berlin - Haben Heilberufler eine ethische Pflicht, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen? Darüber lässt sich herzlich streiten. Fakt ist jedenfalls, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zuletzt immer wieder beteuert hat, dass es zumindest keine gesetzliche Impfpflicht geben werde. Doch wie sieht es mit der Verpflichtung durch den Arbeitgeber aus? Dürfen Apothekeninhaber von ihren Mitarbeitern verlangen, sich impfen zu lassen? Oder dürfen sie ungeimpfte Mitarbeiter aus Gründen des Gesundheitsschutzes einschränken?
Die Frage, ob eine Impfpflicht eingeführt werden könnte, ist eine explizit politische, keine juristische: Denn gesetzliche Impfpflichten sind dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht fremd: § 20 Abs. 6 S. 1 IFSG lässt die Anordnung einer Impfpflicht ausdrücklich zu. „Bedrohte Teile der Bevölkerung“ haben demnach „an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist“.
„Dem Grunde nach kann eine Impfpflicht daher durch Gesetz eingeführt werden“, erklärt Professor Dr. Michael Fuhlrott, Arbeitsrechtler und Professor an der Hochschule Fresenius in Hamburg. „Der hierdurch erfolgende Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist gerechtfertigt.“ Und die letzte Einführung einer Impfpflicht ist gar nicht lange her: Erst im Frühjahr 2020 wurde sie mit dem Masernschutzgesetz für Schüler und für Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungen und Schulen eingeführt. Fuhlrott hält das auch im jetzigen Fall für möglich – auch wenn Spahn bisher versichert, dass es so weit nicht kommen werde: „Wenn in der Politik daher derzeit entsprechende Überlegungen kursieren, so ist nicht ausgeschlossen, dass diese in eine entsprechende gesetzliche Impfpflicht münden werden. Sicherlich wird dies auch von der sich in den nächsten Wochen zeigenden Impfquote abhängen.“
Entscheidend werde dabei allerdings die Frage nach der sterilen Immunität sein, also nach der Möglichkeit, als geimpfte Person andere anzustecken. „Führt die Impfung nur zu einem Eigenschutz, wäre eine Impfpflicht wesentlich kritischer zu sehen.“ Das betonen auch Mediziner. „Die aktuelle Diskussion um eine Impfpflicht für Pflegekräfte ist medizinischer Unsinn. Es ist derzeit wissenschaftlich nicht erwiesen, dass eine Impfung vor Übertragung schützt“, sagt der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte (Virchowbund), Dr. Dirk Heinrich. Bislang würden die wissenschaftlichen Studien nur zeigen, dass eine Impfung schwere und tödliche Verläufe meist verhindern kann, nicht jedoch die Verbreitung. „Solange dies so ist, verhindert nach wie vor nur die Einhaltung aller Hygienemaßnahmen in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine mögliche Infektion.“
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