366 statt 365 Tage

Schaltjahr: Einen Tag umsonst arbeiten?

, Uhr
Berlin -

2024 hält für Angestellte eine Besonderheit parat, denn: Bekanntlich hat das Jahr einen zusätzlichen Tag – Stichwort Schaltjahr. Und das bedeutet auch, dass in diesem Jahr ein weiterer Arbeitstag anfällt. Macht sich das beim Gehalt bemerkbar oder müssen Angestellte den Extratag umsonst arbeiten?

In der Regel bekommen PTA ein monatlich fest vereinbartes Gehalt. Bei Tarifbindung erhalten Kolleg:innen im Bundesgebiet mit sechs Jahren Berufserfahrung beispielsweise 2737 Euro brutto. Und auch ohne Tarifvertrag ist meist eine monatliche Vergütung geregelt. Diese bleibt für jeden Monat gleich – und zwar unabhängig von der Anzahl der Tage. Sprich für einen Monat mit 31 Kalendertagen bekommen Angestellte denselben Betrag überwiesen wie für einen Monat mit 30, 29 oder 28 Tagen. Das gilt auch, wenn sich dadurch die Zahl der Arbeitstage womöglich unterscheidet.

Ein Beispiel: Im April stehen für PTA und andere Apothekenangestellte 25 Arbeitstage an. Im Mai sind es eigentlich 27 Werktage, abzüglich der drei gesetzlichen Feiertage am 1. Mai (Tag der Arbeit), 9. Mai (Christi Himmelfahrt) und 20. Mai (Pfingstmontag) jedoch nur 24 Arbeitstage, wohingegen der Juni dann tatsächlich 25 Arbeitstage umfasst. Für alle drei Monate wird jedoch dasselbe Gehalt gezahlt. Fällt also durch ein Schaltjahr im Monat Februar wie in diesem Jahr ein zusätzlicher Werktag an, wird die Vergütung nicht entsprechend angepasst und PTA arbeiten auf das Jahr gesehen streng genommen einen Tag umsonst.

Bundesweit gesehen müssen Apothekenangestellte 2024 mit einer Sechs-Tage-Woche 305 Tage arbeiten, wobei es im letzten Jahr nur 304 Tage waren.

Bezahlung bei Überstunden und Schaltjahr

Eine Ausnahme gilt nur, wenn eine Bezahlung pro Stunde vertraglich geregelt wurde. Denn dann bemisst sich das Gehalt an den tatsächlich geleitsteten Arbeitsstunden, wodurch für den zusätzlichen Tag auch eine zusätzliche Vergütung fällig wird.

Möglich ist außerdem, dass die zusätzlich geleistete Zeit als Mehrarbeit betrachtet wird. Doch: „Ob es zu Überstunden kommt, richtet sich danach, wie die Arbeitszeit geregelt ist. Überstunden fallen nur an, wenn die vertraglich vereinbarte Wochen- oder Monatsarbeitszeit überschritten wird“, stellt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) klar.

Auch bei einer Sechs-Tage-Woche gilt für Apothekenangestellte in Vollzeit in der Regel eine 40-Stunden-Woche, die sich entsprechend verteilen. Kommt durch das Schaltjahr ein weiterer Arbeitstag hinzu, wurden die 40 Stunden mitunter überschritten. Wurde dies von dem/der Chef:in angeordnet oder zumindest geduldet, fallen Überstunden an. Und diese sind entsprechend zu vergüten, und zwar mit Zuschlägen – bis einschließlich zur zehnten Stunde mit 25 Prozent der Grundvergütung.

Zum Schaltjahr kommt es, weil die Erde nicht 365 Tage, sondern 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden braucht, um die Sonne zu umrunden. Als Ausgleich sind alle vier Jahre 366 statt 365 Tage im Kalender vermerkt.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte