Noch nicht ganz „ausgegoren“

Wegen Ukraine-Krise: Lauterbach will Spargesetz prüfen

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Berlin -

Eigentlich wollte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) in den kommenden Tagen vorlegen. Doch bei der Präsentation seiner Expertenkommission für die geplante Klinikreform ruderte er überraschend zurück: Der Ukraine-Konflikt mache die Sache schwer kalkulierbar.

Man werde den Entwurf vorstellen, sobald er „richtig durchdacht und ausgegoren“ sei, so Lauterbach. Aktuell habe man eine sehr dynamische Entwicklung bei den Ausgaben und Einnahmen. Der Ukraine-Konflikt beeinträchtige die Vorhersagbarkeit. „Wir machen uns derzeit ein Bild darüber, wie die Auswirkungen sein würden. Sobald wir das alles arrondiert haben, werden wir den entsprechenden Entwurf auch vorlegen können.“

Beim Frühjahrsempfang des AOK-Bundesverbandes hatte Lauterbach am Mittwochabend angekündigt, dass der Entwurf in kommenden Tagen präsentiert werde. Aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) hieß es am Freitag noch, dass damit im Laufe dieser Woche zu rechnen sei. Bei den Verbänden hatte Lauterbachs Ankündigung für Handlungsdruck gesorgt.

Wie bereits in dem inoffiziellen Entwurf im März seien verschiedene Maßnahmen vorgesehen, um die Einnahmensituation der Kassen zu stabilisieren, so Lauterbach bei der AOK-Veranstaltung: So soll der Steuerzuschuss fortgeschrieben und gegebenenfalls erhöht werden, auch die Beitragssätze könnten steigen. Die Finanzreserven der Kassen sollen ebenfalls abgeschmolzen werden. Im ersten Entwurf war zudem eine Absenkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel geplant.

Mit großer Anspannung werden mögliche Sparmaßnahmen im Arzneimittelbereich erwartet. Lauterbach will Leistungskürzungen vermeiden und entsprechend für mehr „Effizienz“ sorgen. Im geleakten Entwurf war eine Anhebung des Kassenabschlags von 1,77 auf 2 Euro vorgesehen; über zwei Jahre sollten die Apotheken so mit 170 Millionen Euro belastet werden.

Noch gravierender könnten die geplanten Einschnitte bei den Herstellern ausfallen, die im früheren Entwurf mit Milliardenbeträgen zur Kasse gebeten werden sollen. Neben einer Verlängerung des Preismoratoriums um weitere vier Jahre waren eine zeitlich befristete gestaffelte Anhebung des Herstellerabschlags sowie mehrere Maßnahmen rund um das AMNOG-Verfahren (früheres Inkrafttreten des Erstattungsbetrags inklusive Staffelung, Absenkung der Umsatzschwelle für Orphan Drugs und ein Abschlag auf den Erstattungsbetrag für freie Kombinationen) vorgesehen.

Die Lasten würden fair verteilt, argumentierte Lauterbach erneut. Leistungserbringer würden „gerecht“ behandelt und „stärker und weniger stark“ belastet. Zu seinen Aufgaben gehörten auch „Gesetze, die das System besser machen“ – am besten gleich zu Beginn der Legislatur, um ihre Wirkung entfalten zu können.

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