Derzeit wird in nur 10 Prozent der Apotheken geimpft, dabei ist ein niedrigschwelliger Zugang essenziell, um die Impfquoten zu steigern. Mit Corona und Grippe ist das Impfen in der Apotheke nur ein Saisongeschäft; dennoch müssen Räumlichkeiten vorgehalten und Personal geschult werden. Die Ausweitung auf alle Totimpfstoffe könnte ein Anreiz für die Apotheken sein. Das Vorhaben ist nicht neu, ist jedoch mit dem Bruch der Ampel gescheitert. Doch der Vorschlag ist noch „warm“, sagte Ines Perea, Unterabteilungsleiterin für Gesundheitssicherheit im Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Per Änderungsantrag sollten alle Totimpfstoffe für die Apotheken freigegeben werden, doch diesem konnte aufgrund der verkürzten Legislatur nie zugestimmt werden. Der Entwurf sieht vor, dass § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) dahingehend angepasst wird, dass in Apotheken nach entsprechender Schulung bei volljährigen Personen alle Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen durchführen dürfen, also gegen Diphtherie, Hepatitis B, Polio, Keuchhusten und Tetanus sowie gegen FSME und Pneumokokken. Das Ziel: Durch einen niedrigschwelligen Zugang die Impfquoten steigern und mehr Apotheken den Anreiz für das Impfen geben.
Das Vorhaben sei im BMG schon gut hinterlegt und aufgrund der Verkürzung der Legislatur gescheitert, so Dr. Georg Kippels, designierter Staatssekretär im BMG, bei einer Veranstaltung von Pharma Deutschland zum Thema „Prävention par Excellence – Impfen“. Dabei gab Kippels zu bedenken, dass das Vorhaben nicht eingestampft werde, nur weil es aus einer anderen Legislatur ist. „Der gesetzliche Regelvorschlag ist noch warm“, fügte Perea hinzu.
„Impfen ist die erfolgreiche Vorsorge“, so Kippels. Es müsse Aufklärung betrieben und ein niedrigschwelliges Angebot geschaffen werden. Das Impfangebot müsse ausgebaut werden – mit Rücksicht auf positive europäische Beispiele. Zudem müssten die positiven ökonomischen Wert kommuniziert werden.
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