Mit seinem Apothekenstärkungsgesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unter anderem ein Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch (SGB V) festschreiben. Der Arzneimittelrechtsexperte Dr. Elmar Mand hat aber erhebliche Zweifel, dass dieses Ziel mit Spahns Vorschlag erreicht werden kann. Im Interview mit APOTHEKE ADHOC zeigt er die juristischen Schwachstellen im Entwurf auf.
ADHOC: Ist das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Apothekenstärkungsgesetz geeignet, die Gleichpreisigkeit für Rx-Arzneimittel zwischen inländischen Apotheken und ausländischen Versandapotheken zu sichern?
MAND: Der Gesetzgeber hat in der Gesetzesbegründung hervorgehoben, dass er die Gleichpreisigkeit für alle Apotheken, auch die ausländischen Versender anstrebt. Das ist ein sinnvolles Ziel. Nur findet sich dieses Ziel in der vorliegenden Gesetzesfassung – anders als in der Begründung – so nicht wieder.
ADHOC: Wieso nicht?
MAND: Das Problem des aktuellen Gesetzesentwurfes ist die Streichung des § 78 Absatz 1 Satz 4 im Arzneimittelgesetz (AMG). Dadurch bleibt zwar das Rx-Boni-Verbot für die inländischen Apotheken erhalten. Die Preisbindung der ausländischen Versender wird dagegen ausdrücklich aufgehoben. Das hat aus meiner Sicht zur Folge, dass ausländische Apotheken künftig nicht mehr an die Preisregulierung des AMG gebunden sein werden.
[Anmerkung der Redaktion: In § 78 Abs. 1 S. 4 heißt es, „die Arzneimittelpreisverordnung, die auf Grund von Satz 1 erlassen worden ist, gilt auch für Arzneimittel, die gemäß § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden.“]
ADHOC: EU-Versender müssten sich an gar keine Preisregeln mehr halten?
MAND: Ja, das würde für alle Preisregeln gelten.
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