„Dieses Gesetz wird nichts stabilisieren – aber die Versorgung grundlegend verändern!“, warnten die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner heute anlässlich der Vertreterversammlung in Hannover noch einmal nachdrücklich vor der Umsetzung der Ideen aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG).
Dies sei „weder eine ‚Reform‘, noch wird es der allerorten beschworene Befreiungsschlag für die GKV-Finanzen werden. Es ist ein reines Sparprogramm! Und zwar zulasten der Versorgung und auch der Versicherten.“ Denn die Ärzteschaft würde dem Wunsch der Politik nachkommen, heißt es zynisch: „Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik bedeutet ein einnahmenorientiertes Leistungsangebot. Keine Leistungen mehr für gesetzlich Versicherte jenseits des Budgets!“ Teurer würde es trotzdem und so würde das BStabG „nicht halten, was es verspricht“, so Gassen. Die KBV rechnet mit 46 Millionen Behandlungsfälle weniger in 2027.
Die geplante Notfallreform werde die ambulante Versorgung ebenfalls massiv schwächen. „Es bleibt beim Aufbau ineffizienter Doppelstrukturen, für die es keine Ressourcen gibt.“ Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) müssten mehr Aufgaben übernehmen, während die finanziellen Mittel reduziert würden. „Auch mit dieser Reform macht Politik den Menschen Versprechungen, die nicht zu erfüllen sind. Wenn der Patientenversorgung Milliarden entzogen werden, dann kann es nicht mehr Leistungen rund um die Uhr geben“, sagte Hofmeister.
Steiner kritisierte zudem den Entwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG): „All unser Engagement, unsere Pläne und Vorarbeiten zur Neuausrichtung der 116117 sind angesichts der derzeitigen Lage Makulatur und laufen ins Leere: Eine Infrastruktur, die der Staat für seine Daseinsvorsorge nutzen möchte, muss er auch entsprechend finanzieren. Das kann und darf nicht aus der Vergütung der Vertragsärzte und -psychotherapeuten geleistet werden. Steuerung und Digitalisierung sind nicht zum Null- oder vielmehr Minustarif zu haben.“
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