Referentenentwurf

BMG: 100 Millionen für Apotheker

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Berlin -

Nun ist es amtlich: Für Rezepturen und BtM-Rezepte sollen die Apotheker zusätzlich 100 Millionen Euro Honorar erhalten. Das sieht das heute vorgelegte „Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“ (Pharmadialog-Gesetz) vor. Wie für Fertigarzneimittel müssen die Krankenkassen für Standard-Rezepturen dann den Fix-Zuschlag von 8,35 Euro zahlen. Für BtM-Rezepte steigt das Honorar auf 2,91 Euro. Umstritten in der Bundesregierung ist nach wie vor die Umsetzung der im Pharmadialog zugesagten Vertraulichkeit für die Erstattungspreise neuer Arzneimittel. Die Details sollen jetzt in einer Verordnung geregelt werden.

Die Erhöhung des Rezeptur-Honorars summiert sich laut Referentenentwurf auf 70 Millionen Euro, allerdings inklusive Mehrwertsteuer auf Kassenseite. Die Anhebung des BtM-Honorar von 26 Cent auf 2,91 Euro ergibt in der Summe nochmals rund 30 Millionen Euro. Allerdings: Auf das Rezepturhonorar wird der Kassenabschlag von 1,77 Euro fällig. Nicht enthalten im Referentenentwurf ist der von Gesundheitspolitikern der Koalition ins Gespräch gebrachte Honorardeckel für Hochpreiser. Im BMG hatte man diesen Vorschlag von Anfang an kritisch gesehen.

Neben dem Festzuschlag in Höhe von 8,35 Euro sollen die Arbeitspreise um jeweils einen Euro erhöht werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geht aber nicht auf die ABDA-Forderung ein, zusätzlich den Nacht- und Notdienstzuschlag von derzeit 16 Cent darauf zu erheben.

Zu den Kosten heißt es im Entwurf: „Die Maßnahmen zur Vergütungsverbesserung bei Apotheken sind mit jährlichen Mehrbelastungen für die gesetzliche Krankenversicherung von rund 100 Millionen Euro verbunden. Dabei entfallen auf die Regelungen zur Ausdehnung des Festzuschlags auf Standardrezepturen und die Erhöhung der Arbeitspreise rund 70 Millionen Euro und auf den zusätzlichen Betrag für dokumentationsaufwändige Arzneimittel rund 30 Millionen Euro. Für die Unternehmen der privaten Krankenversicherung entstehen durch diese Maßnahmen jährliche Mehrausgaben von rund 15 Millionen Euro.“

„Der Vorschlag verfolgt das Ziel der besseren Honorierung insbesondere des Beratungsaufwandes auch bei Rezepturen“, hieß es dazu bereits in den kürzlich bekannt gewordenen Eckpunkten zum Gesetzentwurf. Diese Regelung sei „einfach, klar und eindeutig“ und erfolge praktisch ohne „Erfüllungsaufwand“. Zudem komme die Erhöhung der Vergütung gezielt nur Apotheken zugute, die Rezepturen fertigten.

Umstritten in der Bundesregierung bleibt die im Pharmadialog den Herstellern zugesagte Vertraulichkeit der Erstattungspreise. Wie aus Regierungskreisen zu erfahren war, schlägt das BMG vor, die Erstattungspreise Ärzten, Apothekern und anderen notwendigen Stellen bekannt zu machen. Die sei beispielsweise wichtig für die Auswahl der wirtschaftlichsten Therapie durch den Arzt. Im BMG ist man offenbar der Auffassung, dass auf solche Art bekannt gemachte Preise nicht als Referenzpreise in anderen Ländern herangezogen werden können, da es sich nicht um eine offizielle Preisliste handelt.

Im Referentenentwurf findet sich allerdings wie in den Eckpunkte nur die Absichtserklärung zur Vertraulichkeit. Die Details sollen im Zuge der weiteren Gesetzesberatung in einer Verordnung geregelt werden. „Dazu gab es unterschiedliche Meinungen in der Bundesregierung. Jetzt können wir in Ruhe weiter diskutieren“, hieß es aus Regierungskreisen zu dieser Ausklammerung.

Grund dafür sind offenbar Meinungsverschiedenheiten mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und innerhalb der SPD. Klar ist allerdings, dass für die Bemessung der Großhandelsspanne und des prozentualen Apothekenhonorars sowie für die Umsatzsteuer die niedrigeren Erstattungspreise als Basis dienen sollen.

Dem Vernehmen nach plädiert das BMWi von Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) für eine herstellerfreundlichere Variante der Vertraulichkeit. Dort ist man der Auffassung, das Ärzte und Apotheker die verhandelten Erstattungspreise nicht kennen müssen. Im Gegensatz dazu lehnt die SPD-Fraktion um Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach jede Regelung zur Vertraulichkeit ab. Diese politische Konstellation verspricht in den kommenden Wochen eine interessanten Auseinandersetzung.

Verlängert wird dem Vernehmen nach das Preismoratorium für die Pharmaindustrie um weitere sechs Jahre bis 2022. Ab 2018 soll allerdings ein Inflationsausgleich eingeführt werden. Das BMG schätzt die Ersparnisse für die Kassen daraus auf 1,5 bis zu zwei Milliarden Euro. Dies sei ein „Signal an die Pharmaindustrie, dass die Preise nicht durch die Decke“ gehen dürften, hieß es aus Regierungskreisen.

Für neue Arzneimittel wird zudem eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro eingeführt. Bei Überschreiten dieser Schwelle gilt für die weiteren Verkäufe ab sofort der niedrigere Erstattungspreis. In der Vergangenheit wären drei Arzneimittel unter die neue Umsatzschwelle gefallen. Damit hätten die Kassen 200 Millionen Euro einsparen können.

Wie im Pharmadialog vereinbart, sollen Rabattverträge künftig so ausgestattet werden, dass die Hersteller eine hinreichend lange Frist zur Umsetzung erhalten. Die Frist soll „möglichst sechs Monate“ betragen, heißt es. Bei patentfreien Arzneimitteln muss der Hersteller drei Monate nach dem Zuschlag liefern können.

Erleichterungen bei der Nutzenbewertung sollen für Antibiotika und Kinderarzneimittel eingeführt werden. Neben den üblichen Studien sollen auch andere Informationen zur Bewertung herangezogen werden. Erweitert wird der Verhandlungsspielraum der Hersteller auch für neue Arzneien ohne Zusatznutzen. Der „generiche Preisanker“, also die Festsetzung des Preise auf dem Niveau der billigsten Vergleichstherapie, soll von einer „Muss“- in eine „Kann“-Vorschrift aufgeweicht werden.

Wie aus Regierungskreisen verlautete, ist man im BMG der Ansicht, mit dem Gesetzentwurf eine schnellere Versorgung der Patienten mit neuen, innovativen Arzneimittel zu gewährleisten und zugleich die Innovationsfähigkeit der Pharmahersteller am Standort Deutschland zu sichern. „Das kostet Geld“, hieß es aus Regierungskreisen. Gleichzeitig werde mit der Fortschreibung des Preismoratorium die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens nicht gefährdet.

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