Versorgungsmangel

Oxytocin: Gabelmann kritisiert BMG

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Berlin -

Oxytocin kann in Kliniken vor und nach der Geburt unersetzlich sein. Doch seit einiger Zeit können die beiden Hersteller Rotexmedica (Hauptlieferant) und Hexal den Bedarf nicht decken. Daher wollte Sylvia Gabelmann, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Linken im Bundestag, wissen, unter welchen Bedingungen ein Versorgungsengpass nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) festgestellt wird. Mit der Antwort der Bundesregierung ist die einzige Apothekerin im Bundestag nicht zufrieden.

In einer schriftlichen Frage wollte die Fraktion folgende Frage beantwortet wissen: „Welche Bedingungen müssen für die Feststellung eines Versorgungsengpasses nach § 79 Absatz 5 AMG erfüllt sein und warum wird dieser für Oxytocin-Präparate nicht festgestellt, wenn fast alle entsprechenden Präparate auf der ohnehin nicht verbindlichen Engpassliste des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information stehen.“

Die Antwort der Bundesregierung überzeugt Gabelmann nicht. Ein Versorgungsmangel werde durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) festgestellt und zwar dann, wenn ein Versorgungsmangel der Bevölkerung mit Arzneimitteln, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen benötigt werden, vorliegt. Dabei stelle dies eine Ausnahmeregelung dar. Hierbei sei ein strenger Maßstab anzulegen, teilt die Bundesregierung mit. Zuletzt wurde bei den saisonalen Grippeimpfstoffen ein Versorgungsmangel ausgerufen.

„Ein Versorgungsmangel wird von der Bundesregierung festgestellt, wenn ein Versorgungsmangel vorliegt“, schreibt Gabelmann. Dies ist aus ihrer Sicht eine „völlig rechtsunsichere Antwort“, die die Tür zu Willkürentscheidungen öffne. Auch von einem Ausnahmecharakter könne keine Rede sein, denn die Zahl der Lieferengpässe und Versorgungsmängel nehme zu. Gabelmann fordert ein verpflichtendes Engpass-Register, sonst hänge alles von der Öffentlichkeitsarbeit der Betroffenen ab. „Es musste anscheinend erst der Druck aus Krankenhäusern und von der Linken kommen, bis die Bundesregierung sich bereit erklärte, den Weg für zur Beschaffung der dringend benötigten Medikamente freizumachen“, so Gabelmann weiter. „Mit Versorgungssicherheit hat das nichts zu tun“, kritisiert die Apothekerin.

Das BMG hatte am 25. März einen Versorgungsmangel für Oxytocin-haltige Arzneimittel festgestellt. Die Beschaffung aus dem europäischen Ausland kann für den Zeitraum des Versorgungsmangels gelockert werden: Es kann dann ohne den üblichen bürokratischen Aufwand Oxytocin aus den EU-Ländern importiert werden, um den Engpass zu überbrücken. Das BMG gibt bekannt, wann der Versorgungsmangel beendet ist. Voraussichtlich soll Rotexmedica ab April wieder liefern können, wodurch der Engpass möglicherweise zeitnah behoben werden kann.

Rotexmedica kann aufgrund von Produktionsproblemen seit Januar nicht nachliefern. Bei Hexal wird zwar in normalem Umfang produziert, jedoch kann der Lieferant den hohen Bedarf der Kliniken nicht allein decken. Hinzu kommt, dass einige produzierte Chargen nicht ausgeliefert werden dürfen, da die Sicherheitsmerkmale für Securpharm fehlen. Außerdem fehlt eine Überarbeitung des Beipackzettels.

Oxytocin wird vor allem in Kliniken und der Geburtshilfe eingesetzt. Durch das Hormon wird eine Kontraktion der Gebärmuttermuskulatur eingeleitet. Somit können Wehen eingeleitet, stimuliert, gesteuert und Blutungen nach der Geburt gestillt werden. Nach der Geburt ist es ebenfalls für die Anregung der Milchsekretion zuständig. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung.

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