Bayern

Mehr Prüfer:innen für angehende PKA

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Berlin -

Künftig werden angehende Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) in Bayern vor einem größeren Gremium ihre Prüfung ablegen müssen. Die Landesapothekerkammer (BLAK) passte die Prüfungsordnung an. Auch die Vergütung für die Kontrolle der Prüfungen wurde erhöht.

Die BLAK beschloss auf der Delegiertenversammlung unter anderem Änderungen in der Prüfungsordnung für PKA. Neu ist die Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen: Jeder Prüfungsausschuss besteht künftig aus mindestens fünf statt drei Mitgliedern. Erhöht wird dabei die Zahl der Beauftragten Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Beschlossen wurde auch, dass die Kammer einen Zeitraum für die Zwischenprüfung bestimmt und den Tag festlegt. Bislang habe es keine Bestimmungen zur Festlegung und Ankündigung von Terminen für die Zwischenprüfung gegeben. Dabei werde berücksichtigt, dass es pro Jahr nur einen Prüfungstermin für die Zwischenprüfung gebe.

Mehr Geld für Korrektur

Auch die Pauschale zur Abgeltung der Durchsicht und Bewertung schriftlicher Arbeiten wurde erhöht. Die sogenannte Entschädigung für Zeitversäumnis wurde von sechs auf sieben Euro pro Stunde angehoben.

Die PKA-Ausbildung erfolgt im dualen System und dauert drei Jahre. Bei der Netto-Ausbildungszeit wird laut Abda davon ausgegangen, dass der Jugendliche abzüglich des Jahresurlaubes über einen Zeitraum von zehneinhalb Monaten für die betriebliche Ausbildung zu Verfügung steht. Die praktische Ausbildung wird durch fachbezogenen Berufsschulunterricht ergänzt.

Zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres wird in einer schriftlichen Zwischenprüfung der Ausbildungsstand der PKA-Schüler ermittelt. Vor der jeweiligen Landesapothekerkammer wird am Ende der Ausbildungszeit eine Abschlussprüfung abgelegt. Das Ausbildungsverhältnis wird zwischen Apotheker und Auszubildenden schriftlich festgehalten.

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