Pleite, Haftung und Versorgung

Länder fürchten Pleitewelle bei MVZ

, Uhr
Berlin -

Je größer Versorgungsstrukturen werden, desto gravierender können Ausfälle werden. Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder sehen im Zusammenhang mit Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zunehmende Risiken und fordern gleich mehrere Maßnahmen.

Schon viermal hat sich die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in den vergangenen Jahren für eine schärfere Regulierung sogenannter investorenbetriebener MVZ (iMVZ) ausgesprochen, auch der Bundesrat hat dazu bereits eine Entschließung verabschiedet. Passiert ist seitdem nichts, daher wird das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgefordert, zeitnah ein iMVZ-Regulierungsgesetz vorzulegen.

Zwar hätten MVZ auch positive Effekte, etwa hinsichtlich der Erleichterung des Berufseinstiegs, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Möglichkeit des kooperativen Arbeitens und der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit ohne Praxisverantwortung. Aber es gebe den Verdacht, dass die dort erbrachten ärztlichen Leistungen durch die Renditeerwartungen der Investoren beeinflusst seien. „Insofern sind die Ärztinnen und Ärzte in ihrer Entscheidungsfreiheit der Berufsausübung gehemmt und Patientinnen und Patienten nicht adäquat versorgt.“

Auch durch die mitunter kurze Haltedauer zur Erfüllung der Renditeerzielung sei eine kontinuierliche Versorgung gefährdet. „Der Aufkauf und die Weiterveräußerung treibt darüber hinaus die Preise für die Praxen in die Höhe, was die Praxisnachfolge für Ärztinnen und Ärzte erschwert.“

Der Bundesrat habe unter anderem vorgeschlagen, wenigstens mehr Transparenz bezüglich der Träger und Betreiber von MVZ einzuführen, die Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für MVZ räumlich zu beschränken, den Versorgungsanteil für neue, von einem Träger gegründete MVZ im jeweiligen arztgruppenbezogenen Planungsbereich zu begrenzen, die ärztliche Leitung zu stärken und Disziplinarmaßnahmen auch gegenüber MVZ zu ermöglichen.

Die Gesundheitsministerinnen und -minister wollen nicht länger darauf warten: „Mit dem Beschluss wird die Bundesregierung erneut aufgefordert, den Beschluss des Bundesrates und das selbst gesteckte Ziel zeitnah umzusetzen. Die Notwendigkeit einer zeitnahen Umsetzung ergibt sich aus der Tatsache, dass die unter der aktuellen Rechtslage gegründeten und sich auch weiterhin gründenden iMVZ Besitzstand genießen und damit regulierende Maßnahmen erst nach der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen Wirkung entfalten können. Bis dahin bestehen keine Möglichkeiten, den beschriebenen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.“

Sorge vor MVZ-Pleite

Gleichzeitig gibt es die Sorge, dass im Fall einer wirtschaftlichen Schieflage oder sogar Insolvenz einer MVZ-Kette die Versorgung zusammenbrechen könnte. Das BMG soll daher prüfen, welche rechtlichen Anpassungen erforderlich sind, damit die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ausreichend Möglichkeiten haben, auf die Situation zu reagieren und die Versorgung kurzfristig sicherzustellen.

Bereits seit geraumer Zeit weise man auf die zunehmenden Risiken für eine flächendeckende und das gesamte Behandlungsspektrum abdeckende Versorgung hin, die mit fortschreitender Zunahme der Zahl an MVZ einhergingen. Insbesondere iMVZ erhöhen aus Sicht der Länder dieses Risiko, da sie neben der Verpflichtung zur medizinischen Versorgung auch ein Renditeziel der Investoren verfolgten. „Anders als bei einer selbständig betriebenen ärztlichen Praxis oder Berufsausübungsgemeinschaft, sind die Folgen einer finanziellen Schieflage oder Insolvenz mit Einstellung des Betriebs eines Rechtsträgers von mehreren MVZ deutlich weitreichender und es sind weitaus mehr Patienten und Patientinnen in einer Region betroffen.“

In Hamburg habe eine solche Entwicklung zu einer prekären Versorgungssituation in mehreren Stadtbereichen geführt, weil der Betrieb von mehreren Arztpraxen über mehrere Monate ohne Anzeige und dauerhaft eingestellt wurde, ohne dass eine Insolvenz beantragt wurde. „Das privatrechtliche Insolvenzrecht ist gläubigerorientiert, berücksichtigt die Besonderheiten des Gesundheitssystems nicht und bietet hier keine ausreichenden Lösungen zur unmittelbaren Sicherung der Versorgung.“ Aber auch das Sozialrecht gebe den KVen keine ausreichenden Handlungsoptionen, um adäquat reagieren zu können.

„Angesichts des hohen Anteils von investorengetragenen MVZ und des steigenden Kostendrucks in der gesetzlichen Krankenversicherung ist davon auszugehen, dass es weitere Insolvenzen und Schließungen von MVZ geben wird. Auf diese Situation gilt, es Vorbereitungen zu treffen, um passgenau und versorgungssichernd reagieren zu können.“

Das BMG soll daher zusätzlich zum Gesetzesvorhaben prüfen, ob die KVen die Nachbesetzung von Arztsitzen beantragen und Arztsitze selbst gezielt aufkaufen können, um so den Wegfall von Arztsitzen und Versorgung aktiv zu verhindern und die Nachbesetzung gezielt zu steuern. Außerdem sollen KVen zur Gründung eigener MVZ berechtigt werden, soweit diese zur Gewährleistung der vertragsärztlichen Versorgung in einem Versorgungsbereich unerlässlich sind, um Unterversorgung oder drohende Unterversorgung zu beseitigen oder einen lokalen oder qualifikationsbezogenen Versorgungsbedarf zu decken.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Mehr zum Thema
Praxen sollen für KV-Leistungen zahlen
300 Euro: Bagatellgrenze für Arztregresse
Massiver Vorsprung für Teleclinic
DocMorris bald in Apotheken?

APOTHEKE ADHOC Debatte