„Sie müssen nicht direkt in die Praxis“

Krankschreibung ab Tag 1: Umsetzung noch offen

, Uhr aktualisiert am 03.07.2026 13:11 Uhr
Berlin -

Die umstrittenen Pläne der schwarz-roten Koalitionsspitzen für erschwerte Krankschreibungen im Job bleiben bei den konkreten Folgen vorerst vage. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte in Berlin, die Ausgestaltung stehe jetzt erst bevor. Mit Blick auf die angekündigte verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Krankheitstag sagte er: „Das heißt nicht, dass man am ersten Tag zum Arzt gehen sollte.“

Ähnlich hatte sich zuvor Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geäußert. „Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben“, sagte er in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“. Zu Nachfragen, wie und wann man dann an die Bescheinigung kommen soll, gab es vonseiten der Bundesregierung keine konkreten Angaben. Das Gesundheitsministerium wies aber auf die bestehende Möglichkeit hin, sich eine Bescheinigung über eine Videosprechstunde ausstellen zu lassen.

Die Spitzen der Koalition haben angesichts hoher Fehlzeiten strengere Regeln vereinbart. Die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen auch ohne Praxisbesuch soll abgeschafft werden. Außerdem soll die verpflichtende Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag als gesetzliche Regel eingeführt werden – statt wie bisher am vierten Tag. In Betrieben sollen abweichende Regeln vereinbart werden können.

Wüst sieht Klärungsbedarf

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) warb für pragmatische Lösungen. Er habe die Kritik an dem Plan von Union und SPD, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am ersten Krankheitstag zur Pflicht zu machen, verstanden. Dies dürfe nicht zu einer Überforderung der Arztpraxen führen.

Bei der Umsetzung müsse daher darauf geachtet werden, ob man bereits „am“ ersten Tag eine Krankschreibung brauche oder „für“ den ersten Tag, unterstrich Wüst. Er halte es für klug, wenn Arbeitnehmer auch erst am zweiten oder dritten Tag der Erkrankung beim Arzt vorstellig werden könnten und für die vorhergehenden Tage die Bescheinigung bekämen. „Insofern ist die Aufregung vielleicht ein guter Anlass zur Klarstellung“, sagte Wüst in Richtung Bundesregierung.

Vorsichtige Kritik auch von der SPD

Der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis sagte: „Tiefgreifende Änderungen bei den Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit müssen auf einer belastbaren wissenschaftlichen und empirischen Grundlage beruhen.“ Nach derzeitigem Stand gebe es keine belastbaren Belege dafür, dass die telefonische Krankschreibung ursächlich für einen Anstieg der Krankenstände sei.

Pantazis betonte zudem, eine verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag dürfe nicht dazu führen, dass Praxen zusätzlich belastet, Patientinnen und Patienten wegen leichter Erkrankungen unnötig in die Praxen gelenkt oder vermeidbare Bürokratie geschaffen werde.

Pläne Teil eines Gesamtpakets

Der SPD-Politiker sagte, es solle im parlamentarischen Verfahren sorgfältig geprüft werden, auf welche Evidenz sich die vorgesehenen Maßnahmen stützten und ob sie geeignet seien, die angestrebten Ziele zu erreichen. Die vorgesehenen Verschärfungen gingen maßgeblich auf Forderungen der Union zurück. Dass ein Gesamtpaket auch Regelungen enthalte, die nicht die eigene politische Handschrift tragen, sei Teil der parlamentarischen Verantwortung.

Gegen die Pläne gibt es Proteste – auch, weil mehr Kranke künftig direkt in überlastete Praxen gehen müssten.

Drei-Tage-Frist für Arztattest gibt es seit 1994

Die derzeitige Drei-Tage-Frist bei Krankmeldungen gibt es seit 1994. Die Regelung, wonach Beschäftigte ihrem Arbeitgeber eine Krankschreibung vorlegen müssen, wenn sie länger als drei Tage ausfallen, stammt also aus einer Zeit weit vor der Corona-Pandemie – anders als von Merz im ZDF angegeben.

Paragraf 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes regelt, dass spätestens am vierten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen ist, damit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Arbeitgeber sind aber berechtigt, die Vorlage eines Arztattests früher zu verlangen, also auch schon ab dem ersten Tag. Das soll nach dem Willen der Bundesregierung nun die gesetzliche Regel werden.

Merz hatte bei „Maybrit Illner“ am Donnerstag gesagt, der Nachweis einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom ersten Tag an sei eine Regelung, „die wir bis Corona hatten“. Während der Pandemie kam aber nur die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung ohne Praxisbesuch hinzu, um Ansteckungen zu verhindern. Diese Regelung soll nach aktuellen Plänen wieder wegfallen.

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