Die Ärzteschaft trommelt derzeit massiv gegen die Pläne zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG). Würde dies umgesetzt, müssten Praxen ihre Leistungen kürzen, so die verbändeübergreifende Warnung. Heute warnte Ärztekammerchef Dr. Klaus Reinhardt sogar vor der vorschnellen Umsetzung und forderte Aufschub. Die Kassen wehren sich gegen diese Stimmungsmache.
Laut den Gesetzesplänen sollen die erst 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführten extrabudgetären Vergütungsregelungen in der ambulanten Versorgung zurückgenommen werden. Eine daraus resultierende Verschlechterung der Versorgung, wie sie die Ärzte anmahnen, sei eine Verunsicherung der Versicherten, kritisiert der Verband der Ersatzkassen (vdek).
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fand gestern noch einmal deutliche Worte und warnte vor dem Wegfall von Millionen Terminen. „Wir fordern die Ärzteschaft auf, die Versicherten nicht mit pauschalen Aussagen über einen angeblich unvermeidlichen Wegfall von Terminen zu verunsichern“, so Boris von Maydell, Vorstandsvertreter beim vdek.
Der Bundesrechnungshof habe in seinem Prüfbericht Anfang des Jahres festgestellt, dass die mit dem TSVG eingeführten Vergütungsregelungen ihr Ziel nicht erreicht haben, argumentiert von Maydell. Den Zugang zur schnelleren Versorgung habe man damit nicht verbessern können. „Stattdessen haben sich die Wartezeiten auf einen Termin zwischen den Jahren 2019 und 2024 sogar verlängert, gleichzeitig sind der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Mehrausgaben von rund 2,9 Milliarden Euro bis 2024 entstanden.“
Demnach habe die zusätzliche Vergütung nicht zu verkürzten Wartezeiten beigetragen, somit könne der Wegfall auch nicht zu weniger Terminen führen, so von Maydell. „Daher ist es nachvollziehbar und richtig, die ineffizienten und teuren Regelungen im Rahmen des BStabG wieder zurückzunehmen.“
„Zudem ist bekannt, dass Deutschland im internationalen Vergleich eine sehr hohe Anzahl an Arzt-Patienten-Kontakten hat. Wir haben also kein Mengen-, sondern vor allem ein Steuerungsproblem“, so von Maydell weiter. Es brauche eine Neustrukturierung der Versorgungspfade, um das System im Sinne der Patienten effizienter zu gestalten, die geplante Reform der Notfallversorgung und ein Primärversorgungssystem seien daher zu befürworten, meint der vdek-Vorstandsvertreter.
„Bestandteil dieser Reformschritte muss natürlich auch eine stärker am individuellen Behandlungsbedarf und weniger an starren Quartalslogiken ausgerichtete ambulante Vergütung sein”, so von Maydell abschließend.
Ähnlich äußern sich auch die Innungskrankenkassen (IKKen). Man weise die Äußerungen des KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Gassen entschieden zurück. Statt der unangemessenen und verunsichernden Zuspitzung brauch es eine Rückkehr zu einer faktenbasierten und verantwortungsvollen Diskussion über die Weiterentwicklung der Versorgung. Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. erklärte dazu: „Mit der Ankündigung, infolge gesetzlicher Anpassungen könnten ab 2027 bis zu 169 Millionen Behandlungsfälle wegfallen, wird ein Szenario gezeichnet, das in dieser Form nicht haltbar ist und unnötig Ängste schürt. Wer politische Entscheidungen auf dem Rücken der Versicherten kommentiert, verlässt den Boden einer sachlichen Auseinandersetzung. Das ist kein verantwortungsbewusster Umgang mit der Situation.“
Bestehende Vergütungsregelungen müssten kritisch überprüft und im Sinne einer nachhaltigen Finanzentwicklung angepasst werden. „Pauschale Drohkulissen helfen nicht weiter, sondern lenken von den eigentlichen Herausforderungen ab. Deutschland hat ein strukturelles Steuerungsproblem. Entscheidend ist, wie vorhandene Kapazitäten zielgerichtet eingesetzt und Patientinnen und Patienten effizient durch das System geführt werden“, so Hans-Jürgen Müller, ebenfalls Vorstandsvorsitzender.
„Wir hoffen, dass das Kalkül der Ärzteschaft, mit Angstszenarien politischen Änderungen zu bewirken, nicht aufgeht und stärken der Bundesgesundheitsministerin hier den Rücken. Es braucht jetzt den politischen Mut, die Versorgung strukturell weiterzuentwickeln: mit klareren Zugangswegen, einer besseren Koordination und einer Vergütung mit Augenmaß“, fordern Wollseifer und Müller.
Heute legte auch noch einmal der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) nach und warnt davor, dass mindestens 46 Millionen Facharzttermine ersatzlos wegfallen würden, sollte das BStabG kommen. Mit der Streichung der extrabudgetären Vergütung für offene Sprechstunden und kurzfristig vermittelte Facharzttermine entziehe die Bundesregierung den Facharztpraxen die wirtschaftliche Grundlage für zusätzliche Versorgungsangebote. „Das sind faktisch Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte durch die Hintertür.”
„Die Bundesregierung spart auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten. Wenn Leistungen nicht mehr finanziert werden, können sie schlicht nicht mehr in bisherigem Umfang angeboten werden. Mindestens 46 Millionen Facharzttermine werden dadurch im kommenden Jahr ersatzlos wegfallen. Das ist ein massiver Eingriff in die medizinische Versorgung gesetzlich Versicherter, auch wenn die Bundesregierung anderes behauptet“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. Dirk Heinrich.
Bereits heute würden Leistungen in erheblichem Umfang ohne ausreichende Vergütung erbracht, wodurch Ärzte bereits jetzt Milliardenbeträge zur GKV-Stabilisierung beigetragen würden. Der Gesetzentwurf müsse daher grundlegend überarbeitet werden.
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