Ab 1. Juli

Assistierte Telemedizin: Schiedsstelle macht Weg frei

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Berlin -

Die assistierte Telemedizin in Apotheken kann ab dem 1. Juli starten. Die Schiedsstelle hat die entsprechende Vergütung festgelegt, nachdem der DAV und der GKV-Spitzenverband zuvor nicht zu einer Einigung gekommen sind. Der Schiedsspruch muss allerdings noch vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) bestätigt werden; der DAV zeigt sich zuversichtlich.

„Assistierte Telemedizin in Apotheken kann vielen Menschen helfen, sich weite Wege zur Arztpraxis zu sparen und sich kompetent in der Apotheke helfen zu lassen“, erklärt Tatjana Zambo, Verhandlungsführerin des DAV für die assistierte Telemedizin. Der Schiedsspruch, der noch vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) bestätigt werden müsse, mache nun den Weg frei für die assistierte Telemedizin in den Apotheken. „Ich bin zuversichtlich, dass die Apotheken ihren Kundinnen und Kunden diese Leistung ab dem 1. Juli anbieten können. Für die Apotheken ist das ein neuer Beweis, wie zentral und nah sie in der Gesundheitsversorgung der Menschen verankert sind.“

Ein Anwendungsfall für assistierte Telemedizin in Apotheken sei zum Beispiel das strukturierte medizinische Ersteinschätzungsverfahren zur Vorbereitung einer Videosprechstunde. Apotheken könnten Videosprechstunden in ihren Beratungsräumen anbieten, sodass die Menschen aus der Apotheke heraus in vertraulicher und sicherer Umgebung mit einer Arztpraxis kommunizieren könnten.

„Das ist ein Beispiel dafür, wie Digitalisierung im Gesundheitswesen für die Bevölkerung in Apotheken erlebbar wird – ganz im Sinne der Digitalisierungsstrategie ‚Gemeinsam Digital 2026‘ des Bundesministeriums für Gesundheit“, so Dr. Jan-Niklas Francke, DAV-Vorstandsmitglied.

Der DAV und der GKV-Spitzenverband hatten sich laut gesetzlichem Auftrag auf Inhalte zu Maßnahmen der assistierten Telemedizin in Apotheken verständigt. Allerdings konnte nicht in allen Punkten eine Einigung erzielt werden. So mussten Einzelheiten zur Vergütung in der Schiedsstelle entschieden werden. Am 16. April fand die mündliche Verhandlung zum Schiedsverfahren statt. Die Vereinbarung sei inzwischen dem BMG vorgelegt worden, welches sie innerhalb eines Monats beanstanden könnte. Auch durch die DAV-Mitgliederversammlung muss der Vertrag noch bestätigt werden.

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