Das angeschlagene Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) verklagt die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) auf Schadenersatz. Die Genossenschaftsbank habe bei der Risikobewertung der Investments nicht korrekt gearbeitet, so der Vorwurf.
Seit Jahren habe die Apobank sowohl Risikoanalysen als auch ALM-Studien (Asset Liability Management) für das VZB erstellt und hierbei ihre Pflichten verletzt, so Thomas Schieritz, amtierender Vorsitzender des Verwaltungsausschusses als geschäftsführendes Gremium des Versorgungswerks, gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Die Risikoanalysen und ALM-Studien waren in Erstellung und Ergebnis durchweg fehlerhaft und weisen unzutreffende Risikobewertungen und Ergebnisse aus.“
Mindestens seit 2014 sei die Apobank als externer Dienstleister und ausgelagerte Abteilung für das Risikocontrolling-Berichtswesen des VZB zuständig gewesen. „Sie führte jährlich und seit mindestens dem Jahr 2018 zweimal jährlich Risikoanalysen für das VZB durch. Die Risikoanalysen dienten dazu, die Tragfähigkeit sowie die finanziellen und operativen Risiken der Kapitalanlagen des VZB zu bewerten, um sicherzugehen, dass dessen Fähigkeit als Versorgungswerk, dauerhaft und verlässlich Leistungen an seine Mitglieder auszahlen zu können, nicht gefährdet werden würde“, so Schieritz.
„Die Risikoanalysen sind inhaltlich falsch, was die Apobank wusste“, so sein Fazit. So seien beispielsweise nahezu sämtliche Darlehen, die das Versorgungswerk zum Zwecke der Kapitalanlage ausgereicht hatte, mit einem Rating von BBB- versehen worden. „Ein solches Rating liegt gerade noch im Investment-Grade-Bereich, das heißt, die Darlehensnehmer – zumeist Unternehmen in der Rechtsform der GmbH – waren gerade noch für das VZB investierbar.“
Ebenfalls ab 2014, zunächst mindestens alle drei Jahre und jedenfalls ab 2023 jährlich, habe die Apobank auch ALM-Studien für das VZB durchgeführt. Mit diesem zentralen und eng mit der Risikoanalyse verknüpften Instrument wird laut Schieritz das Zusammenspiel zwischen den Kapitalanlagen und Vermögenswerten analysiert, also den „Assets“ wie Anleihen, Beteiligungen, Immobilien oder zinstragenden Forderungen auf der einen Seite und den Verpflichtungen des Versorgungswerks, also den „Liabilities“ auf der anderen Seite. Auf diese Weise wird bewertet, inwieweit die Erträge ausreichen, um künftige Leistungsverpflichtungen gegenüber Mitgliedern des Versorgungswerks dauerhaft zu erfüllen, und zwar auch unter wirtschaftlich ungünstigen Bedingungen. Hier gehe es insbesondere um die künftigen Rentenzahlungen gegenüber Mitgliedern.
Die für das VZB erstellten Risikoanalysen und ALM-Studien seien entsprechend der gesetzlichen Vorgaben der Versicherungsaufsichtsbehörde – dem ebenfalls verklagten Land Berlin – übermittelt worden. „Die Apobank kannte diese Verwendung. Die Risikoanalysen und ALM-Studien wurden auch den Abschlussprüfern des VZB zur Verfügung gestellt und wurden zur Grundlage deren Prüfungstätigkeit gemacht, was der Apobank ebenfalls bekannt war“, so Schieritz.
„Nicht zuletzt aufgrund ihrer fehlenden Unabhängigkeit erstellte die Apobank die Risikoanalysen und ALM-Studien seit 2014 nicht mit der gebotenen Objektivität und Neutralität“, so der Vorwurf. „Auch methodisch und inhaltlich weisen die Risikoanalysen und ALM-Studien erhebliche Fehler auf, die sie für das Risikomanagement unbrauchbar machen.“
Für Schieritz ist klar: „Hätte die Apobank bei der Durchführung der Risikoanalysen und ALM-Studien die erforderliche Unabhängigkeit gegenüber dem VZB gewahrt und darüber hinaus diejenigen Mindeststandards eingehalten, die bei der Erstellung und Bewertung der Kapitalanlagerisiken zu beachten waren, hätten alle Beteiligten – sowohl Mitglieder von Verwaltungsausschuss als auch Aufsichtsausschuss als auch Vertreterversammlung des VZB, der Abschlussprüfer, aber auch die Versicherungsaufsicht – frühzeitig erkannt, dass die Kapitalanlagen und die Anlagestrategie des VZB von Anfang an unzulässig waren und erhebliche finanzielle Risiken bargen. Die nun eingetretenen Schäden (und weitere, künftig erst eintretende) Schäden wären so vermieden worden.“
Die Apobank hätte die beteiligten Gremienmitglieder des VZB, den Abschlussprüfer sowie die Aufsicht laut Klage zudem darauf aufmerksam machen müssen, wie und auf welcher Grundlage sie die Risikoanalysen und ALM-Studien für das VZB durchgeführt hatte. „Wir werfen der Apobank weiter vor, dass sie sich von Mitarbeitern des VZB und dem früheren Direktor rechtswidrig hat Vorgaben machen lassen, wie die Risikoanalysen auszusehen haben, das heißt, welche Ergebnisse sie ausweisen sollen, vor allem zu konkreten Kapitalanlagen. Wenn etwas nicht passte, hat die Apobank auf Vorgabe früherer Mitarbeiter des VZB ‚nachgesteuert‘ und die ausgewiesenen Ergebnisse passend gemacht.“
Sein Fazit: „Die Apobank hat mithin unzutreffende Gutachten erstellt, von denen sie wusste, dass sie nicht nur VZB-intern verwendet würden, sondern dem Abschlussprüfer für dessen Prüfungstätigkeit dienen und der Senatsaufsicht, die die Versicherungsaufsicht über das VZB führt, vorgelegt werden würden. Diese Pflichtverletzungen der Apobank schlugen sich kausal in den vom VZB erlittenen Schäden nieder, weswegen das VZB die Apobank auf Schadenersatz in Anspruch nimmt.“