EU will CBD als Betäubungsmittel einstufen Tobias Lau, 14.08.2020 09:34 Uhr
-
Branche vor dem Zusammenbruch? Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass CBD als Betäubungsmittel eingestuft werden sollte. Foto: shutterstock.com/ Creativan
Berlin - Die EU-Kommission sieht natürlich hergestellte CBD-Produkte als Betäubungsmittel und hat deshalb alle Anträge von Herstellern gemäß der Novel-Food-Verordnung gestoppt. Setzt sie ihre vorläufige Auffassung durch, könnte das das Ende für den Großteil des seit Jahren wachsenden Marktes für CBD-Öle, CBD-Nahrungsergänzungsmittel und CBD-Lebensmittel sein. Entsprechend laufen Anbieter und Verbände Sturm. Beim Verband Cannabis versorgender Apotheken (VCA) hingegen kommt der Schritt gut an.
Seit Jahren herrscht Unsicherheit: Die Erkenntnis, dass ein großer Teil der CBD-Produkte auf dem Markt de facto illegal vertrieben wird, weil diese unter die Novel-Food-Verordnung der EU fallen, aber keine Zulassung dafür haben, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Dutzende Anbieter haben bereits Zulassungsanträge bei der EU eingereicht, zunehmend greifen die Behörden durch und versuchen, den Markt zu ordnen. Doch nun bahnt sich von höchster Stelle ein noch viel grundlegender Richtungswechsel an. In einem selbst für Brancheninsider überraschenden Schritt hat sich die EU-Kommission nämlich in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause auf eine neue Haltung zum Wirkstoff CBD festgelegt – und die Hersteller informiert, dass ihre Zulassungsanträge damit vorerst auf Eis gelegt sind.
Die Folgen der Entscheidung sind ebenso wie die aktuelle Rechtslage komplex und noch nicht genau abzusehen. Die EU-Kommission, die CBD Anfang 2019 in den Novel-Food-Katalog aufgenommen hat, beruft sich nun einerseits auf das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel der Vereinten Nationen (UN) von 1961 und stellt sich damit gleichzeitig gegen die aktuelle Auffassung der UN-Behörde Weltgesundheitsorganisation (WHO). Doch der Reihe nach: „Das Allgemeine Lebensmittelrecht schließt es aus, Substanzen als Lebensmittel zu klassifizieren, die entsprechend zweier UN-Konventionen als Betäubungsmittel oder als psychotrope Substanzen eingestuft werden“, teilt ein Kommissionssprecher auf Anfrage mit. „Die vorläufige Auffassung der Kommission ist deshalb, dass CBD, welches aus den Blüten und Fruchtständen der Cannabispflanze (Cannabis sativa L.) gewonnen wird, als Betäubungsmittel gemäß des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel der Vereinten Nationen von 1961 behandelt werden sollten.“
Doch genau das sollte sich nach Willen der WHO bald ändern: Die hatte der UN nämlich bereits Ende 2018 empfohlen, sowohl CBD als auch THC in jenem Einheitsabkommen neu zu klassifizieren. Denn bisher ist Cannabis in Anlage IV gelistet – also in einer Gefahrenklasse mit Stoffen wie Kokain und Heroin. Eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe der WHO kam jedoch zu dem Schluss, dass das nicht gerechtfertigt sei. Nicht nur sei das Suchtpotential und die Gesundheitsgefährdung durch Cannabis weitaus geringer, vielmehr sei ein überwiegender medizinischer Nutzen der Pflanze belegt. Der medizinische Gebrauch der Cannabispflanze müsse durch eine Herabstufung erleichtert werden, so die Wissenschaftler. Sie forderten deshalb eine Neueinstufung von Marihuana und Haschisch in die niedrigste Kategorie, die Anlage I – und dass CBD-Präparate mit einem THC-Gehalt unter 0,2 Prozent ganz aus dem Einheitsabkommen fliegen. Im Dezember wollen die 53 Unterzeichnerstaaten der UN-Konvention – 13 von ihnen sind EU-Mitglieder – über diese Neueinstufung abstimmen. Und ausgerechnet jetzt entscheidet sich die EU-Kommission, jene CBD-Präparate strikt nach dem bisherigen Wortlaut der Konvention zu behandeln.
Lesen Sie auch
-
Cannabis-Produkte CBD-Produkte: „Eigentlich müssten die Behörden durchgreifen“ »
-
Öle, NEM, Kosmetika Verbraucherschutzbericht: Großteil der CBD-Produkte mangelhaft »
-
Verstoß gegen Novel-Food-Verordnung Köln verbietet CBD-Produkte »
-
Cannabidiol, THC, Vollspektrum & Co. Blüte oder Extrakt – was sind die Unterschiede? »
-
Verbraucherzentrale warnt vor CBD Trendprodukt Hanf – CBD in der Grauzone »
-
Fragwürdiger Hype Wildwuchs im CBD-Markt: So umgehen Anbieter die Regulierung »
Neuere Artikel zum Thema
-
Kommission sieht CBD nicht mehr als BtM EU rudert zurück: „CBD kann als Nahrungsmittel betrachtet werden“ »
-
Gras ist nicht mehr so schlimm wie Heroin CBD: UN stuft Cannabis herab »
-
Richter zerlegen Auffassung der EU-Kommission EuGH: CBD ist kein Betäubungsmittel »
-
Streit um freiverkäufliche CBD-Produkte CBD-Verbot: Hersteller verklagt Stadt Düsseldorf »
-
Novel Food oder Betäubungsmittel? Bundesregierung: Natürliche CBD-Produkte nicht verkehrsfähig »
-
Nahrungsergänzungsmittel CBD treibt Apothekenumsatz »
-
Abhängikeit von kompliziertem Importverfahren Cannabis: BfArM verschätzt sich »
-
„Wir müssen als Markt Selbstreinigungskräfte entwickeln“ Apothekenqualität statt Ramsch: CBD-Anbieter gründen Lobbyverband »
-
ApoRetrO – der satirische Wochenrückblick Eine wunderbare neue Freundschaft »
-
Ware von Demecan, Aphria und Aurora BfArM-Zuschlag: Cansativa vertreibt das deutsche Cannabis »
- Discounter und Drogerien Laientests: dm setzt auf Drogisten »
- Apothekenmarken über Marktplatz Apo-Rot: Nachschub für Douglas »
- Naturkosmetikhersteller Weleda: Verluste bei Arzneimitteln »
Mehr aus Ressort
- Corona-Politik Live: Spahn zur aktuellen Lage »
- Vorbereitung für mögliche Reiseerleichterungen Merkel: EU-Impfpass in den nächsten drei Monaten »
- Bundestag hebt Immunität von Georg Nüßlein auf Masken-Beschaffung: Razzien bei CSU-Gesundheitspolitiker »
APOTHEKE ADHOC Debatte