E-Health-Gesetz

Bundesrat bringt Apotheker ins Spiel

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Berlin -

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt dem Plenum, die Apotheker in den Entwurf zum E-Health-Gesetz aufzunehmen. Nicht nur Ärzte, sondern auch „eine vom Versicherten gewählte Apotheke“ soll demnach den Medikationsplan erstellen dürfen. Am 10. Juli wird das Gesetz in der Länderkammer beraten. Die ABDA ist zuversichtlich, dass die Apotheker berücksichtigt werden und dasselbe Geld wie die Ärzte bekommen.

„Für das Medikationsmanagement, mit dem die gesamte Medikation des Patienten, einschließlich der Selbstmedikation, wiederholt mit den Zielen analysiert wird, die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Therapietreue zu verbessern, indem arzneimittelbezogene Probleme erkannt und gelöst werden, ist ein umfassender Medikationsplan notwendige Voraussetzung“, heißt es zur Begründung.

Die Erstellung erfordere die Zusammenführung und Erfassung aller Arzneimittel eines Patienten – einschließlich der Selbstmedikation und der von unterschiedlichen Ärzten verordneten Präparate. „Diese Informationen liegen in der vom Versicherten gewählten Apotheke immer vor“, begründet der Ausschuss seine Empfehlung. Entsprechend seien die Pharmazeuten von Anfang an einzubeziehen. Die Initiative für den Antrag kam aus Nordrhein-Westfalen.

Im Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) tauchten die Apotheker bislang nicht auf. Er will die Apotheker erst einbeziehen, wenn die Medikationspläne auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können, dann gegebenenfalls auch mit einer Honorierung.

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ist optimistisch, dass die Apotheker über den Bundesrat noch ins Gesetz kommen. „Die Ländern sind näher dran an der Versorgung“, so seine Hoffnung. „Es ist unmöglich, dass bestimmte Leute meinten, den Medikationsplan an uns vorbei zu organisieren.“ Aus seiner Sicht ging es der Politik vor allem darum, ein Zeichen zu setzen und den Patienten etwas an die Hand zu geben. „Fachlich fehlen ganz wesentliche Aspekte. Das ist kein Medikationsplan, das ist eine Medikationsliste.“

Zwar sei man auf politischer Ebene sofort beruhigt worden, dass die Apotheker nicht vergessen würden. „Es gibt keinen Zweifel an der Leistungsfähigkeit der Apotheken“, ergänzte auch der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer. Solche Bekenntnisse reichen der ABDA-Spitze aber nicht: „Wir wollen jetzt ins Medikationsgesetz“, so Schmidt. „Wir akzeptieren dieselbe Vergütung wie die Ärzte: Für gleiche Leistung sollte es gleiches Geld geben.“

Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer spricht außerdem das Thema ARMIN an: Bereits bestehende, regionale Modellprojekte sollten vom neuen Gesetz unberührt bleiben. Zur Begründung hieß es: Das E-Health-Gesetz verlange zunächst nur einen Medikationsplan in Papierform. Würde der digitale Plan des Pilotprojekts auf diese Form umgestellt, wäre das ein Rückschritt, so der Ausschuss.

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