Bundesrat

NRW: Medikationsplan mit Apothekern

, Uhr aktualisiert am 24.06.2015 11:38 Uhr
Berlin -

Im E-Health-Gesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sind die Apotheker bei der Erstellung des Medikationsplans bislang außen vor. Dabei sehen sie sich für diese Aufgabe prädestiniert. Ein neuer Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen (NRW) könnte vor der Sommerpause dafür sorgen, dass die Apotheker doch noch berücksichtigt werden.

Das Land will erreichen, dass auch Apotheker die Medikationspläne erstellen können. Einen entsprechenden Änderungsantrag zum E-Health-Gesetz will die nordrhein-westfälische Regierung demnächst in den Bundesrat einbringen. Dieser tagt Anfang Juli wieder, das letzte Mal vor der Sommerpause. Das Bundeskabinett hatte Gröhes Gesetzesentwurf Ende Mai gebilligt.

„Mit diesem Antrag soll Versicherten die Wahlmöglichkeit gegeben werden, den Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans gegenüber einem Vertragsarzt oder einer Apotheke geltend zu machen“, heißt es vom in der Sache federführenden Gesundheitsministerium von Nordrhein-Westfalen. Niedersachsen hat schon Unterstützung signalisiert.

Damit könnten die Vorstellungen der ABDA doch noch umgesetzt werden. Diese hatte von Anfang gefordert, dass die Apotheker bei den Medikationsplänen mit den Medizinern gleichgesetzt werden. Dem Vernehmen nach wurde die Formulierung der ABDA, dass der Patient neben seinem Arzt auch eine von ihm gewählte Apotheke mit der Erstellung eines Medikationsplans beauftragen kann, im NRW-Antrag aufgenommen.

In Gröhes Entwurf tauchen die Apotheker bislang nicht auf. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Apotheker erst einbeziehen, wenn die Medikationspläne auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können, dann gegebenenfalls auch mit einer Honorierung.

Denn während die Ärzte laut den aktuellen Plänen schon mit einer Vergütung rechnen dürfen, ist auch hierbei für die Apotheker bislang nichts vorgesehen. Die aktuelle Beratungspauschale decke die Aktualisierung des Medikationsplans ab, so das BMG.

Aus Sicht der ABDA ist der derzeit geplante Medikationsplan allein ohnehin nichts wert. Der Auflistung müsse zwingend eine Medikationsanalyse vorangehen. Hier wollen die Apotheker ins Spiel kommen und so doch noch ein zusätzliches Honorar erreichen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
Bauernprotest kein Positivbeispiel
Overwiening: Gebrüll bringt keine Erfolge
Podcast NUR MAL SO ZUM WISSEN
Der Panikminister im Vakuum
Parlamentarier ansprechen
Preis schwört Apotheken ein

APOTHEKE ADHOC Debatte