Zu eng, nicht wirtschaftlich

Vertrauliche Preise: Pharma Deutschland will Nachbesserung

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Berlin -

Vertrauliche Erstattungsbeträge könnten zwar einen Beitrag leisten, um Patientinnen und Patienten in Deutschland frühzeitig Zugang zu neuen Arzneimitteln zu ermöglichen, in ihrer derzeitigen Ausgestaltung laufen sie jedoch weitgehend ins Leere, kritisiert Pharma Deutschland. Um wirklich eine Wirkung zu erzielen, müsste die Regelung grundlegend nachgebessert werden. So müssten unter anderem der verpflichtende Abschlag von neun Prozent, der Ausgleich von Handelsmargen sowie weitere Zusatzbelastungen entfallen. Außerdem müsse die Regelung zur Vertraulichkeit von Erstattungsbeträgen dauerhaft gelten und für einen größeren Kreis von Arzneimitteln geöffnet werden, fordert der Verband.

„Vertrauliche Erstattungsbeträge können ein Instrument sein, um Markteinführungen in Deutschland möglich zu machen", sagt Pharma-Deutschland-Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann. Um auch in Zukunft den frühen Zugang zu Innovationen zu sichern, brauche Deutschland viele wirksame Instrumente. „Eines davon kann die Vertraulichkeit sein. Zurzeit ist die Regelung jedoch unwirtschaftlich für die Firmen und zu eng gefasst. So wird aus dem Instrument ein bürokratisches Nischenmodell, das seine Zielsetzung nicht erreichen kann“, so Brakmann weiter.

Wirtschaftliche Nachteile

Die Regelung sei laut Verband an erhebliche wirtschaftliche Nachteile gebunden. Zum Beispiel würden bei einem hypothetischen Launchpreis von 100 Euro und einem AMNOG-Erstattungsbetrag von 50 Euro nach dem Vertraulichkeitsabschlag, dem Großhandelsausgleich, dem Apothekenzuschlag, der Umsatzsteuer und dem Herstellerabschlag nur noch 15,59 Euro für den Hersteller verbleiben.

Im Rahmen der laufenden Evaluation fordert Pharma Deutschland daher, sowohl den verpflichtenden Abschlag von neun Prozent bei vertraulichen Erstattungsbeträgen zu streichen als auch den Ausgleich von Handelsmargen abzuschaffen. Auch Beschränkungen auf das erstmalige Inverkehrbringen neuer Wirkstoffe müssten aufgehoben werden.

Des Weiteren müsse die bisher befristete Regelung dauerhaft verankert und so weiterentwickelt werden, dass sie tatsächlich zu mehr Handlungsspielraum bei Erstattungsverhandlungen und einem früheren Zugang zu innovativen Arzneimitteln beitragen könne.

Keine echte Vertraulichkeit

Seit Anfang Januar 2025 können Unternehmen unter engen Voraussetzungen vereinbaren, dass der Erstattungsbetrag eines neuen Arzneimittels nicht im Preis- und Produktverzeichnis veröffentlicht wird. Die Regelung sei dabei auf neue Wirkstoffe beim erstmaligen Inverkehrbringen begrenzt, mit einem verpflichtenden Abschlag von neun Prozent und Ausgleich der Handelsstufen verbunden und derzeit bis zum 30. Juni 2028 befristet.

„In der politischen Debatte wurde die Regelung häufig als weitreichende Preisvertraulichkeit eingeordnet. Tatsächlich handelt es sich aus Sicht von Pharma Deutschland überwiegend um eine Nicht-Listung, nicht um echte Vertraulichkeit, denn zu viele Beteiligte haben Kenntnis der vertraulichen Erstattungsbeträge“, so der Verband. Gesetzliche und private Krankenversicherungen kennen den Erstattungsbetrag; auch weitere Stellen könnten beim GKV-Spitzenverband Auskünfte erhalten.

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