Die Lockerungspläne APOTHEKE ADHOC / dpa, 06.05.2020 07:53 Uhr
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Die Länder sollen laut einer Beschlussvorlage selbst entscheiden können, wie weit sie die Corona-Beschränkungen lockern. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - Heute wird Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder über das weitere Vorgehen in der Coronakrise beraten. Die Bundesländer sollen laut einer Beschlussvorlage weitgehend die Verantwortung für weitere Lockerungen übernehmen. Allerdings soll eine Obergrenze für Neuinfektionen gezogen werden, bei deren Überschreiten wieder härtere Beschränkungen greifen müssen.
In der Beschlussvorlage heißt es: „Ab einer gewissen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden.“ Konkret bedeutet das: In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen muss demnach sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werde.
Abgesehen davon gesteht der Bund den Ländern weitgehende Freiheiten zu, was Umfang und Gestaltung der Lockerungen angeht. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Zahl der gemeldeten Infizierten in den Bundesländern sehr unterschiedlich hoch ist: Während in Mecklenburg-Vorpommern deutlich weniger Aktivität zu beobachten ist, sind die südlichen Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg, aber auch das Saarland und Hamburg deutlich stärker betroffen.
Der Bund schlägt den Ländern vor, wieder alle Geschäfte öffnen zu lassen – unabhängig von ihrer Größe. Es müssten Auflagen zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllt werden, heißt es in dem Papier. Entscheidend ist demnach die maximale Personenzahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche. Allen Schülern soll bis zu den Sommerferien eine Rückkehr an die Schulen ermöglicht werden, allerdings ebenfalls unter Auflagen.
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