Beglaubigte Kopie für HBA: Macht Hochladen Sinn? Lothar Klein, 07.05.2020 10:25 Uhr
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Urkunde scannen! Für den HBA müssen Apotheker eine beglaubigte Approbationsurkunde scannen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - Bis Ende September müssen alle Apotheken an die TI der Gematik angeschlossen sein. Dafür benötigen die Apotheken nicht nur einen entsprechend zertifizierten Konnektor, sondern eine Institutionenkarte SMC-B und den Heilberufeausweis (HBA). Der HBA kann jetzt über die Kammern bestellt werden. Über das Verfahren wird unter Kollegen diskutiert.
Apotheker, die den HBA beantragen wollen, können dies online über die Internetseite ihrer Apothekerkammer erledigen. Dort eingeloggt soll man eine beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde hochladen. So schön, so einfach, aber auch so gut? Apotheker Benjamin Lieske setzt hinter das Verfahren ein paar Fragezeichen. Ist eine digital hochgeladene beglaubigte Kopie einer Urkunde noch eine Urkunde? Schließlich kann man mit modernen digitalen Verfahren nicht nur Fotos bearbeiten und kaum erkennbar verfälschen. Das ist auch bei Urkunden für Experten soweit kein Problem.
Also fragt sich Lieske, ob das Anmeldeverfahren für den HBA auf diese Weise denn Sinn macht: Erst beim Pfarrer, dem Bürgermeisteramt oder bei einem Notar – ausgerechnet jetzt; die Beglaubigung darf nicht älter als drei Monate sein – umständlich eine offizielle Bestätigung einholen, um diese dann beim digitalen Hochladen wieder ad absurdum zu führen. Allerdings, das räumt auch Lieske ein, nur Kammermitglieder, also Apotheker können sich auf der Internetseite der Kammer einloggen. Falls das aber als Identifikationsnachweis ausreicht, wozu dann die umständliche Beglaubigung?
Die Kammern wissen um die Schwäche des Verfahrens, sehen derzeit aber keine Alternative. Immerhin könne man auch ausgedruckte Dokumente fälschen. Schon werden wieder Rufe nach einem zentralen Apothekenregister laut, wie sie die Apothekerkammer Berlin vor zwei Jahren beim Apothekertag ins Spiel gebracht hatte.
Die Gematik hatte eine Check-Liste für den Anschluss an die TI veröffentlicht. „In der Regel wird Ihr IT-Dienstleister Ihr primärer Ansprechpartner sein“, schreibt die Gematik zur Einleitung. „Wir empfehlen Ihnen, mit ihm den Anschluss an die TI vorab gemeinsam zu planen.“ Damit der ohnehin gestresste Apotheker auch den Überblick behält und der ITler vor Ort nichts vergisst, listet die Gematik zuerst die sechs wesentlichen Bausteine auf: die freigeschaltete Institutionenkarte, kurz SMC-B, der elektronische Heilberufsausweis (HBA), der Konnektor inklusive VPN-Zugangsdienst, der stationäre E-Health-Kartenterminal, ein Internetanschluss und – falls noch nicht vorhanden – das notwendige Update des Apothekenverwaltungssystems (AVS).
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