Gematik-Leitfaden

Checkliste: Das sollten Sie beim TI-Anschluss beachten

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Berlin -

In weniger als einem Jahr müssen alle Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Aber was genau ist zu tun haben, um danach ohne Probleme E-Rezept & Co. nutzen zu können. Die Gematik hat nun einen Leitfaden veröffentlicht, der Inhabern erklären soll, worauf sie zu achten haben und was sie nicht vergessen sollten. Die gute Nachricht: Viele der Ratschläge sind trivial.

Auch die Digitalisierung kann analog organisiert werden: Mit Bleistift und Papier kann der Apotheker beim Anschluss an die TI Punkt für Punkt die Checkliste abhaken, die die Gematik nun veröffentlicht hat. Die Liste soll einen leicht verständlichen Überblick über die notwendigen Geräte und Vorgänge bieten, die beim Anschluss notwendig sind. Sie ersetzt jedoch keine Fachleute vor Ort: „In der Regel wird Ihr IT-Dienstleister Ihr primärer Ansprechpartner sein“, schreibt die Gematik zur Einleitung. „Wir empfehlen Ihnen, mit ihm den Anschluss an die TI vorab gemeinsam zu planen.“

Damit der ohnehin gestresste Apotheker auch den Überblick behält und der ITler vor Ort nichts vergisst, listet die Gematik zuerst die sechs wesentlichen Bausteine auf: die freigeschaltete Institutionenkarte, kurz SMC-B, der elektronische Heilberufsausweis (HBA), der Konnektor inklusive VPN-Zugangsdienst, der stationäre E-Health-Kartenterminal, ein Internetanschluss und – falls noch nicht vorhanden – das notwendige Update des Apothekenverwaltungssystems (AVS).

Beinahe noch grundlegender sind die Hinweise zum Tag der Installation: „Klären Sie vorab mit Ihrem IT-Dienstleister, ob und wie Ihr Apothekenbetrieb aufrechterhalten werden kann“, rät die Gematik. Denn manche Installationen wie der Anschluss des Konnektors könnten zwar bei laufendem Betrieb durchgeführt werden, für andere empfehle es sich aber Zeiträume ohne Kundenverkehr zu nutzen. Auch solle sichergestellt sein, dass die Mitarbeiter alle Passwörter und PIN für E-Health-Kartenterminal, den elektronischen Heilberufsausweis, die Institutionskarte und den Konnektor kennen oder zumindest sicher verwahren.

Auch eigentlich selbstverständliche Ratschläge werden sicherheitshalber noch einmal aufgeführt, beispielsweise, dass die Handbücher der neuen Geräte zentral und für alle Mitarbeiter zugänglich aufbewahrt werden oder dass alle beteiligten Dienstleister eingebunden werden. Eine Aufzählung der Informationen, die immer griffbereit sein sollten, vervollständigt die Checkliste für den Installationstag.

Schritt für Schritt werden auch die einzelnen Kompenenten – und vor allem: wie man sie erhält – erklärt: „Bitte denken Sie daran, die Institutionskarte rechtzeitig vor dem Installationstermin zu beantragen“, heißt es da beispielsweise. Auf der Webseite der zuständigen Landesapothekerkammer erhalte man die notwendigen Informationen zur Beantragung. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um einen (Online-)Antrag bei der Kammer, nach dessen Prüfung man die Produktion der Institutionskarte beantragen kann. Separat sollten Karte und zugehörige PIN dann auf dem Postweg ins Haus kommen. Ein wichtiger Hinweis: Sobald man die Institutionskarte erhält, bleiben nur vier Wochen, um sie freizuschalten. Detaillierte Informationen zu dem Vorgang erhält man jedoch nicht bei der Gematik, sondern beim Kartenanbieter.

Ebenfalls bei der Kammer muss der Heilberufsausweis beantragt werden. Das sei „vergleichbar mit der Beantragung der Institutionskarte“, allerdings braucht man dafür zusätzlich noch ein Lichtbild. Außerdem stellt der Leitfaden Links zu den Listen der zugelassenen Hersteller bereit. Apotheker sollen so auf einen Blick sehen können, bei welchen sie guten Gewissens Konnektoren, VPN-Zugangsdienst und eHealth-Kartenterminals erwerben können.

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