Testverordnung

Abda fordert PoC-PCR-Tests in Apotheken

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Berlin -

Die Abda hat sich in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) dafür ausgesprochen, Sonderregelungen für Minderjährige zu finden und das Angebot auf PCR-Tests auszuweiten.

In ihrer Stellungnahme begrüßt die Abda die Wiedereinführung der kostenlosen Bürgertestungen. Die Verlängerung über den 31. Dezember hinaus sei ebenfalls „sachgerecht“. Der Bedarf an Schnelltests werde „auch in den ersten Monaten des Jahres 2022 bestehen“.

Ohne Lichtbildausweis testen

Anpassungen fordert die Abda im Passus zu der Durchführung von Schnelltests bei Minderjährigen. „Unseres Erachtens sollte es ausreichen, wenn Minderjährige in Begleitung ihrer Eltern getestet werden, dass diese ihren eigenen Lichtbildausweis vorlegen“, so die Abda. Aktuell müssen die Kinder und Jugendlichen oder die Eltern einen Ausweis mit Foto vor der Durchführung der Schnelltests vorlegen.

PCR-Tests erlauben

Die Abda regt eine Erweiterung des Testangebotes in Apotheken an: Neben Antigen-Schnelltests sollten auch PoC-PCR-Tests Teil der Verordnung sein. Die „Bürgertestung“ nach § 4a TestV biete für viele Praxisfälle keine taugliche Grundlage mehr, da sie auf PoC-Antigentests beschränkt sei. „Bereits gegenwärtig tritt das Problem auf, dass die Gesundheitsämter für Personen, die sich in Quarantäne befinden, zur Beendigung derselben einen negativen PCR-Test fordern“, erläutert die Abda. Darüber hinaus reiche in vielen Regionen ein Antigenschnelltest nicht mehr aus.

Aktuell können Apotheken zwar PoC-PCR-Testungen anbieten, nach Testverordnung abgerechnet werden können diese allerdings nicht. Die Dienstleistung bleibt auf Selbstzahler beschränkt.

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